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25. September 2018

Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV)

Der SVGW nimmt Stellung

Die Rohrleitungsverordnung wurde überarbeitet, aktualisiert und in die Vernehmlassung geschickt: Der SVGW begrüsst nun prinzipiell das jetzt vorliegende, revidierte Dokument, wünscht sich aber bei allfälligen Weiterentwicklungen auch künftig einen Einbezug der Fachorganisationen, wie zum Beispiel dem SVGW.

Als Fachorganisation der schweizerischen Gasnetzbetreiber begrüsst der SVGW das Vorhaben, die Rohrleitungsverordnung (RLV) zu aktualisieren und die Bestimmungen, wo nötig, redaktionell zu überarbeiten oder aus systematischen Gründen neu zu gliedern. Den vorgeschlagenen Änderungen betreffend Geltungsbereich, Praxis in Bezug auf Instandhaltungsarbeiten, Prozess für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie Oberaufsicht des Bundes stimmt der SVGW grundsätzlich zu.

Insbesondere begrüsst der SVGW die vorgeschlagene Anpassung, welche dazu führt, dass Tankstellen neu inkl. Verbindungsleitungen zwischen den Speichertanks und der Zapfsäule unter die kantonale Aufsicht fallen. Ebenso führt der vorgeschlagene Artikel 4 zu einer Vereinfachung und beendet die bisherige Schlechterstellung gasförmiger Brenn- und Treibstoffe gegenüber flüssigen, die nicht nachvollziehbar war.

Ergänzung beantragt

Die Erarbeitung der Richtlinie betreffend Oberaufsicht des Bundes fand in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem SVGW statt. Es ist dem SVGW ein grosses Anliegen, die Bestrebungen von Bund und Kantonen auch künftig konstruktiv und mit spezifischem Fachwissen zu unterstützen. Dies ist nur möglich, wenn neben den betroffenen Kantonen auch die Fachorganisationen angehört und in die Erarbeitung und künftige Weiterentwicklung der Richtlinie einbezogen werden (inkl. Berücksichtigung bereits bestehender Branchenstandards).

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Der SVGW beantragt deshalb in seiner Stellungnahme eine entsprechende Ergänzung im Art. 33 der revidierten RLV. Dieses Vorgehen entspricht dem bewährten Subsidiaritätsprinzip, das bspw. auch im EnG oder StromVG Eingang gefunden hat.

Bau und Betrieb der Leitungen

In der Schweiz sind rund 2‘500 Kilometer Hochdruck-Rohrleitungen verlegt, davon etwa 92 Prozent Gasleitungen und 8 Prozent Ölleitungen. Die Rohrleitungsverordnung (RLV) regelt Bau und Betrieb der Erdgas- und Erdölrohrleitungen in der Schweiz. Hochdruck-Rohrleitungen unterstehen der Aufsicht des Bundes, Niederdruck-Rohrleitungen unterstehen der Aufsicht der Kantone, wobei das Bundesamt für Energie (BFE) die Oberaufsicht über die Kantone ausführt.

Der Bundesrat hatte Anfang Juni dieses Jahres die Vernehmlassung zur Revision der Rohrleitungsverordnung eröffnet. Kernpunkte der vorgeschlagenen Revision sind der Geltungsbereich, Ausnahmen der Plangenehmigungspflicht für Instandhaltungsarbeiten, der Prozess für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Oberaufsicht. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 1. Oktober 2018.

Hier geht’s zur ausführlichen Stellungnahme des SVGW zur Rohrleitungsverordnung 9/2018!

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