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23. November 2018

Klimaschutz

Der Erwärmung der Fliessgewässer entgegenwirken

SP-Nationalrätin Claudia Friedl aus dem Kanton St.Gallen hat in der Wintersession eine Motion zur fortschreitenden Erwärmung der Fliessgewässer in der Schweiz eingereicht.

Der Bundesrat wird mit der Motion von SP-Nationalrätin Claudia Friedl in Anbetracht der Klimaerwärmung und der damit einhergehenden Erhitzung der Fliessgewässer in der Schweiz beauftragt, im Gewässerschutzgesetz und dessen Verordnung ein Management der vom Menschen verursachten Wärmeeinleitung vorzuschlagen. Grundsätzlich soll bei Temperaturen über 25° Grad Celsius zum Schutz der standorttypischen Lebensgemeinschaften kein vom Menschen verursachter Wärmeeintrag mehr zulässig sein. Einzeln zu bewilligende Ausnahmen sollen nur bei akuten Sicherheitsproblemen eines Unternehmens erteilt werden können.

Druck auf kälteliebende Organismen

Durch die fortschreitende Klimaerwärmung, so Claudia Friedl in ihrer Motion, erhöhten sich die natürliche Wärmebelastung der Gewässer und der wärmebedingte Druck auf kälteliebende Gewässerorganismen, wie zum Beispiel Forelle, Äsche oder Flusskrebs. Monotone Gewässerstrukturen, das Fehlen von Beschattung durch Ufervegetation sowie ein Mangel in der Durchwanderbarkeit der Gewässer verschärften die Situation für die Tiere zusätzlich. Bereits heute würden Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr erreicht.

Gemäss der bestehenden Gewässerschutzverordnung dürften ab dieser Grenze keine vom Menschen verursachten Wärmeeinträge mehr stattfinden. Dies bedeute, so die SP-Nationalrätin, dass Unternehmen - hierzu gehörten auch die Atomkraftwerke Mühleberg, Beznau I und II - ihre Abwärme bei Überschreiten des Grenzwertes nicht mehr in die Gewässer ableiten dürfen und ihren Betrieb drosseln oder einstellen müssten. Es bestünden heute aber viele Ausnahmen, so dass auch bei 25 Grad Celsius noch Wärme eingeleitet werde.

Angepasste Lösungen entwickeln

Weiter heisst es in der Motion: „Um die Biodiversität zu erhalten, müssen die Einleitbestimmungen so angepasst werden, dass beim Erreichen von 25 Grad Celsius wirklich keine zusätzlichen Wärmeeinleitungen mehr zulässig sind.“ Die Unternehmen müssten für ihren Betrieb angepasste Lösungen entwickeln. Eine Ausnahmemöglichkeit für kurzfristige Kühlwasserrückgabe nach Überschreitung der 25 Grad Celsius müsse „absolute Seltenheit“ haben und dürfe nicht so ausgelegt sein, dass sie fast jährlich erreicht werde.

Um den Bedürfnissen aller Unternehmen entlang eines Gewässers Rechnung zu tragen, müsse „die Wärmeeinleitung gebietsmässig gemanagt werden“, damit nicht das gesamte Wärmeeinleitpotential auf einmal ausgeschöpft werde. „Ziel der Neuregelung“, so Claudia Friedl, „muss sein, dass die standorttypische Lebensgemeinschaft erhalten werden kann.“

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme zur Motion meint der Bundesrat: „Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Parameter für das Gedeihen der Wasserlebewesen, insbesondere der Fische, in den oberirdischen Gewässern.“ Deshalb enthalte die Gewässerschutzverordnung (GSchV) auch unter anderem die Anforderung, dass durch Wärmeeinträge und -entnahmen die standorttypischen Lebensgemeinschaften nicht beeinträchtigt werden dürfen. Alle weiteren Regelungen stünden zudem ebenfalls unter diesem Vorbehalt.

In jedem Fall zulässig

Die Erwärmung der Gewässer in den Sommermonaten finde hauptsächlich in den Seen durch die lange Aufenthaltszeit des Wassers im See statt. Weil warmes Wasser leichter sei als kaltes, fliesse aus den Seen vor allem dieses warme Wasser in die darunterliegenden Fliessgewässer ab. Der direkte Einfluss durch einzelne Kühlwassernutzungen wie z.B. Gebäudekühlungen auf diese grossen Fliessgewässer sei daher gering - mit Ausnahme der Kernkraftwerke (KKW). „Die Kühlungen der KKW Mühleberg und Beznau“, so der Bundesrat, „tragen signifikant zur Erwärmung der Aare und auch des Rheins unterhalb des Zusammenflusses mit der Aare bei.“ Das KKW Mühleberg stelle seinen Betrieb aber auf Ende 2019 ein. Betreffend das KKW Beznau prüften das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zurzeit, ob die Bewilligung des Bundesrates vom Dezember 1997 für die Einleitung von Kühlwasser angepasst werden müsse.

Bei kleineren Fliessgewässern könnten lokal einzelne industrielle Kühlungen von Bedeutung sein: Dort ist die Anwendung der Ausnahmemöglichkeit gemäss GSchV bei einer Überschreitung der 25 Grad Celsius-Grenze in jedem Fall unzulässig. Entsprechend müssten die Kühlnutzungen nicht weiter koordiniert werden.

Rasch und ungeschmälert umzusetzen

Der Bundesrat betrachte die bestehenden Anforderungen an Wärmeeinleitungen als ausreichend. Zielführender sei die rasche Wiederherstellung naturnaher Gewässer. Sie biete den Gewässerorganismen den besten Schutz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel. „Besonders wichtig ist daher“, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, „dass die Sanierung der Gewässer rasch und ungeschmälert umgesetzt und die noch naturnahen Gewässer möglichst vor Beeinträchtigungen geschützt werden.“ Massnahmen wie die Vernetzung grösserer Gewässer mit ihren Zuflüssen oder die Förderung der Beschattung kleiner und mittlerer Fliessgewässer seien dabei für den Schutz der kälteliebenden Arten besonders wichtig.

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