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03. September 2019

Grundwasser Kanton Zürich

Bedenkliche Rückstände von Chlorothalonil-Abbauprodukten

Der Kanton Zürich informierte heute die Medien über das Ausmass der Grundwasserbelastung durch die Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil. Rund ein Drittel der beprobten Grundwasserfassungen weisen Konzentrationen über dem Grenzwert von 0,1 µg/l auf. Viele Versorger mussten ihre Fassungen bereits schliessen. Der SVGW erachtet die Belastung der wichtigsten Trinkwasserressource als sehr besorgniserregend und sieht das Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz massiv verletzt. Dank rasch umgesetzter Massnahmen können die Konsumentinnen und Konsumenten das Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos geniessen.
Paul Sicher 

Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grund- und Trinkwasser beschäftigen derzeit die Wasserversorger und Grundwasserämter stark. Zahlreiche Konsumenten sind verunsichert, nachdem das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 26. Juni mehrere Abbauprodukte des seit den 70er-Jahren eingesetzten Fungizids «Chlorothalonil» als relevant eingestuft hat, da eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Nationale Screenings von Grund- und Trinkwasser belegen, dass allem im mittelländischen Ackerbaugebiet zahlreiche Grundwasservorkommen von Rückständen belastet sind.

Ausmass der Grundwasserbelastung ist gross

Im Kanton Zürich wurden 92 Grundwasserbrunnen auf das kritische Abbauprodukt untersucht, in 49 Brunnen wurde es nachgewiesen und bei 29 eine Überschreitung des geltenden Grenzwertes nach Gewässerschutzgesetzgebung festgestellt. Derselbe Grenzwert von 0,1 µg/l gilt seit Juni auch für Trinkwasser. Zahlreiche Wasserversorger sind betroffen und müssen nun Massnahmen ergreifen, auch wenn nicht jede Messstation als Trinkwasserbrunnen genutzt wird. Wenn von Grundwasser gesprochen wird, dann ist die Ressource von Trinkwasser gemeint. Dieses ist in der Regel ein Mischwasser aus verschiedenen Quellen.

Massnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität

Möglich Massnahmen sind Ausserbetriebnahme der Fassung, Mischen von Wasser, Bezug des Trinkwassers aus einem Verbund. Eine Aufbereitung des Wassers ist bis heute nicht möglich. Betroffene Wasserversorger haben einen Monat Zeit, um Sofortmassnahmen umzusetzen. Gelingt dies nicht, müssen sie mit umfangreicheren Massnahmen innert zwei Jahren den strengen Grenzwert einhalten. Das ist sportlich.

Immerhin: Die Überwachung des Trinkwassers funktioniert

Der Nachweis der Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil zeigt, dass die Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers funktioniert. So haben die Kantone und die Wasserversorger umgehend reagiert und bereits mehrere Grundwasserpumpwerke und Quellen vom Netz genommen. Dank dieser rasch umgesetzten Massnahmen können die Konsumentinnen und Konsumenten das Trinkwasser auch weiterhin unbedenklich konsumieren. Aber Ersatzstandorte sind rar geworden: Grundwasserpumpwerke können nicht beliebig geschlossen werden.

Stärkung des Grundwasserschutz notwendig 

Die Wasserversorger und damit der SVGW sehen sich durch die Belastung von Chlorathalonilrückständen im Züricher Grundwasser einmal mehr bestätigt: Grundwasser als Trinkwasserressource ist in der Schweiz gefährdet – die Politik muss für einen wirksamen vorsorglichen Schutz sorgen. Als Hüter der Trinkwasserqualität sind die Wasserversorger über die nachgewiesenen Fremdstoffe im Grundwasser sehr besorgt. Es wird für die Wasserversorger immer schwieriger, genügend sauberes Wasser zu gewinnen, um die nachhaltige Trinkwasserversorgung sicherstellen zu können. Aufbereitung kann nicht die angestrebte Lösung sein. Es braucht wegweisende Lösungen auf politischer Ebene zu Gunsten eines wirksamen Trinkwasserschutzes. Der SVGW hat bereits Vorschläge erarbeitet und ist bereit, weiterhin an Lösungen mitzuwirken

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