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18. November 2019

Interpellation

Bundesrat soll griffige Massnahmen einleiten

Martina Munz, Nationalrätin der SP im Kanton Schaffhausen, und weitere Mitunterzeichnende haben eine Interpellation eingereicht, mit der sie Aufklärung über die «Verbindlichkeit bei der Nitratreduktion im Hinblick auf die Agrarpolitik 22+ bzw. Trinkwasserinitiative» wünschen. Im Nationalrat wurde der Vorstoss noch nicht behandelt, doch der Bundesrat hat dazu bereits Stellung genommen.

Die aktuelle Agrarpolitik führt zu Stickstoffüberschüssen von etwa 110 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr. Die Gewässer und auch das Trinkwasser werden damit belastet. Die Trinkwasserinitiative fordert deshalb die Schliessung des Kreislaufes der Futtermittel- und Tierproduktion.

Der Bundesrat schreibt in der Interpellation zur Reduktion des Stickstoffüberschusses: «Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Reduktionsbeiträge zu berechnen, da die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Massnahmen noch nicht bekannt ist». Der Bundesrat hat sich aber für klare Reduktionsziele entschieden: «Die Überschüsse dieser Nährstoffe sollen bis 2025 um mindestens 10 Prozent und bis 2030 um mindestens 20 Prozent, jeweils gegenüber 2015, gesenkt werden.» Es werde zudem aufgezeigt, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden müssten.»

Der Bundesrat hat die Senkung der Stickstoffüberschüsse bereits schon in der AP14/17 auf 95 000 Tonnen versprochen. Trotzdem verharrt die Schweiz weiterhin auf 110 000 Tonnen Überschuss. Trotz 20 Jahren Ökologischem Leistungsnachweis ergaben sich bezüglich Stickstoffüberschuss bisher keine Verbesserungen. Vielmehr hat sich in dieser Zeit der Stickstoffinput aus Futtermittelimporten verdoppelt. Der totale Stickstoffimport durch Futtermittel entspricht rund der Hälfte der Stickstoffüberschüsse.

Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit stehen auf dem Spiel

Die Stimmbevölkerung müsse deshalb nach Meinung von SP-Nationalrätin Martina Munz und ihren vierzehn Mitunterzeichnenden bei der Abstimmung zur Trinkwasserinitiative verbindlich wissen, wie die Reduktionsziele konkret erreicht werden sollen. «Die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der AP22+ hängt davon ab, wie konkret der Bundesrat darlegt mit welchen Massnahmen wie viel des Stickstoffüberschusses reduziert werden kann», schreibt die Nationalrätin. «Der Bundesrat ist jetzt gefordert, nicht nur Ziele zu versprechen, sondern auch griffige Massnahmen einzuleiten!».

Martina Munz bittet deshalb den Bundesrat Fragen wie diese zu beantworten:

  • Wird im Rahmen der Botschaft zur AP22+ aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Stickstoffüberschuss reduziert werden kann und welche Reduktionsmenge wird von jeder einzelnen Massnahme erwartet wird? Können heute schon Massnahmen benannt und Mengen beziffert werden?
  • Werden im Rahmen der Botschaft zur AP22+ verbindliche Massnahmen festgeschrieben, falls die erwarteten Ziele nicht erreicht werden?
  • Könnten gewisse Massnahmen der AP22+ vorgezogen werden, damit bereits vor der Abstimmung zur Trinkwasser-Initiative die Nitratreduktion verankert ist, um der Stimmbevölkerung Gewissheit bezüglich Reduktionsmassnahmen zu geben?
Botschaft soll zur Abstimmung über Initiativen vorliegen

In seiner Stellungnahme zur Interpellation meint der Bundesrat, dass er dem Parlament voraussichtlich Ende Februar 2020 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik 22+ unterbreiten werde. Dabei solle das Landwirtschaftsgesetz unter anderem mit einem verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffüberschüsse wie Stickstoff und Phosphor ergänzt werden. «Die Zwischenziele auf dem Absenkpfad betragen bis 2025 minus 10 Prozent und bis 2030 minus 20 Prozent, jeweils gegenüber dem Stand von 2015», schreibt der Bundesrat.

Wesentliche Beiträge zur Verminderung der Stickstoffüberschüsse würden unter anderem durch folgenden Massnahmen erwartet:

  • durch die Verstärkung des Ökologischen Leistungsnachweises
  • durch die Einführung von Produktionssystembeiträgen und
  • durch die Einführung von Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft und Senkung der maximal erlaubten Hofdüngerausbringung

Zudem werde aufzeigen, wie das Reduktionspotenzial der einzelnen Massnahmen aussieht und wie die Überprüfung der Zielerreichung erfolgen soll oder welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen würden.

Ausserdem, so führt der Bundestrat zur den Fragen in der Interpellation aus, beabsichtige er «grundsätzlich, die Massnahmen zur Reduktion der Nährstoffüberschüsse als Gesamtpaket mit der AP22+ umzusetzen, da die Massnahmen und ihre Auswirkungen im Kontext der ganzen Agrarpolitik diskutiert werden sollen.»

Die wissenschaftlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen seien zurzeit in Erarbeitung. Die Botschaft zur AP22+ werde zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative «aller Voraussicht nach» vorliegen.

 

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