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14. Februar 2020

Politik

Bundesrat will Landwirtschaft auf mehr Umweltschutz trimmen

Mehr Umweltschutz, mehr Effizienz, mehr Wert: Diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Dies meldet die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin hat das Paket der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für die Bauern entscheidend: Der Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen bleibt für die Jahre 2022 bis 2025 stabil. Fast unverändert werden die Bauern mit insgesamt rund 13,8 Milliarden Franken unterstützt. Weil jedes Jahr einige hundert Bauernhöfe aufgegeben werden, gibt es pro Betrieb tendenziell mehr Geld. Auf der anderen Seite steigen die Anforderungen, die an die Unterstützung geknüpft sind. Der Bundesrat versucht, damit die veränderten gesellschaftlichen Erwartungen zu erfüllen, wie er in der Botschaft ans Parlament schreibt. Neue Auflagen gibt es vor allem beim Umweltschutz.

Reform unter Druck: Verbindlicher Absenkpfad

Die populäre Trinkwasserinitiative und die Pestizidinitiative setzen Politik und Landwirtschaft unter Druck. Die AP22+ enthält darum ein Massnahmenpaket, das die wichtigsten Anliegen aufnehmen soll. Ein Thema sind die Nährstoffverluste, die unter anderem zu Umweltbelastungen mit Ammoniak, Nitrat und Phosphor führen.

Da die Landwirtschaft selbst bisher wenig erreicht hat, will der Bundesrat einen verbindlichen Absenkpfad ins Gesetz schreiben. Stickstoff- und Phosphorverluste sollen bis 2030 um 20 Prozent gesenkt werden. Dazu beitragen sollen Anpassungen beim ökologischen Leistungsnachweis, der eine Bedingung für Subventionen ist, Anreize für umweltschonende Produktionsformen, tiefere Grenzwerte für Hofdünger und Transparenz bei Nährstofflieferungen. In der Pflicht sind die Branchenorganisationen. Werden die Zwischenziele nicht erreicht, müsste der Bundesrat spätestens 2025 verbindliche Korrekturmassnahmen ergreifen.

Auf erhöhtes Umweltrisiko verzichten

Auch bei den Pestiziden sind Massnahmen vorgesehen. Subventionen sollen nur noch jene Bauern erhalten, die auf Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verzichten. Der Verzicht auf Pestizide soll mit zusätzlichen Subventionen gefördert werden. Ein verbindlicher Absenkpfad für Pestizide fehlt jedoch in der AP22+.

Einen solchen will die Wirtschaftskommission des Ständerats ins Gesetz schreiben. Sie hat am Montag die Vernehmlassung dazu eröffnet. Der Bundesrat begrüsse das ausdrücklich, sagte Parmelin. Damit würden die Massnahmen der AP22+ verstärkt. Als weitere Handlungsfelder hat der Bundesrat das Tierwohl, die Betriebsentwicklung, die Wertschöpfung am Markt und die soziale Absicherung identifiziert. Künftig sollen die Ehepartner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, gegen die Risiken Tod und Invalidität sowie gegen Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall versichert werden müssen. Fehlt diese Absicherung, können die Direktzahlungen gekürzt werden.

Mehr Wertschöpfung dank Ausbildung

Mit der AP22+ sollen auch die Anforderungen an die Ausbildung erhöht werden. Neue Bezügerinnen und -bezüger von Direktzahlungen müssten mindestens über das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis verfügen und die drei Module Betriebswirtschaft besucht haben. Die Bauern mit der besten Ausbildung erzielten die besten Resultate, erklärte Parmelin.

Direktzahlungen über 150'000 Franken pro Betrieb will der Bundesrat schrittweise reduzieren. Er schätzt, dass rund 1500 Betriebe davon betroffen sind. Diese sollen insgesamt rund 12 Millionen Franken weniger Direktzahlungen erhalten - eine durchschnittliche Reduktion von 8000 Franken pro Betrieb. Auf eine Plafonierung bei 250'000 Franken verzichtet der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung.

Mit einer befristeten Unterstützung will er erreichen, dass mehr Ernteversicherungen abgeschlossen werden. Der Bund soll die Prämien um bis zu 30 Prozent vergünstigen können. Der Bundesrat will aber auch Kompetenz- und Innovationsnetzwerke sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte unterstützen können.

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel?

Die Direktzahlungen werden auf neu auf die verschiedenen Programme aufgeteilt. Der grösste Teil der Versorgungssicherheitsbeiträge und ein Teil der Kulturlandschaftsbeiträge sollen in einen Zonenbeitrag überführt werden. Die Ressourceneffizienzbeiträge werden in die Produktionssystembeiträge integriert, mit welchen der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Reduktion von Ammoniakemissionen und die Verbesserung der Tiergesundheit gefördert werden.

Eine standortangepasste Landwirtschaft will der Bundesrat mit regionalen landwirtschaftlichen Strategien fördern. Dazu werden die heutigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge in einen Beitrag zur Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft überführt. Investitionshilfen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke oder für innovative Technologien sollen zur Strukturverbesserung beitragen.

Die Vorlage soll im Lauf dieses Jahres vom Parlament beraten und Anfang 2022 in Kraft treten. Ein allfälliges Referendum würde 2021 stattfinden. Die beiden Initiativen kommen noch dieses Jahr, voraussichtlich im September 2020, zur Abstimmung.

 

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Kommentare (1)

Daniel Hartmann am 14.02 2020 um 15:34

Alter, gespritzter Wein in neuen Schläuchen!

Bereits seit Jahrzehnten untersagt Gewässerschutzgesetz Art. 6 Abs. 1 Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Abs. 2 verbietet zudem, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Warum muss, trotz Vorsorgeprinzip, zuerst hieb und stichfest bewiesen werden, dass ein Mittel ein "erhöhtes" oder gar "unannehmbares" Risiko für Mensch oder Umwelt bedeutet, bevor es wieder vom Markt genommen werden muss? Höchste Zeit, die Beweislast umzukehren! Ohne Nachweis, dass ein Gift sicher ist, keine Zulassung.

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