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28. August 2020

Weitere Massnahmen aufgenommen

Reduktion der Risiken beim Pestizideinsatz

Der Entwurf der Kommission zur Umsetzung ihrer Initiative 19.475 enthielt bisher vor allem Ziele zur Risikoreduktion beim Pestizideinsatz. Nun hat die Kommission ausserdem Massnahmen in ihren Text aufgenommen, die sie dem «Massnahmenpaket Trinkwasser» der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) entnommen hat.

Am 19. August 2020 hat der Bundesrat zum Entwurf der Kommission Stellung genommen und dazu Anträge gestellt. Die Kommission hält mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen an ihrem Entscheid zu Artikel 6b Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes fest, der dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, einzelne Aufgaben wie z.B. das Monitoring der Ergebnisse Privaten zu übertragen. Bei Artikel 9 des Gewässerschutzgesetzes folgt sie mit einer leichten Anpassung dem Antrag des Bundesrates: Sie unterstützt bei Absatz 3 die ursprüngliche Minderheitsfassung, während sie neu bei Absatz 5 die Möglichkeit zu vorübergehenden Ausnahmen vom Entzug einer Zulassung vorsieht, wenn die Inlandversorgung mit wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen gefährdet ist. Dieser Entscheid fiel einstimmig.

Nachdem die Kommission vor einer Woche beschlossen hatte, die Behandlung der AP22+ zu sistieren (vgl. Medienmitteilung vom 21. August 2020), beantragt sie ihrem Rat nun mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, einige Artikel, die der Bundesrat als «Massnahmenpaket Trinkwasser» in der AP22+ hatte, in ihren Entwurf aufzunehmen, und zwar die Artikel 6a (Nährstoffverluste), 70a (Auflagen zum ökologischen Leistungsnachweis) und 164a (Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen) gemäss AP22+. Damit will die Kommission die ökologische Komponente der Landwirtschaft weiter stärken und Antworten auf die Forderungen der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative geben. Das Geschäft kommt in der Herbstsession, wahrscheinlich am 14. September in den Ständerat.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft für die Jahre 2022-2025

Zusätzlich hat sich die Kommission mit dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft 2022 bis 2025 (Entwurf 4 zu 20.022) befasst. Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, die Zahlungsrahmen für die Produktionsförderung (Art. 1 Bst. b) und für die Direktzahlungen (Bst. c) bei 2'143 bzw. 11'252 Millionen Franken festzulegen. Es handelt sich dabei zwar um eine Erhöhung gegenüber dem Entwurf des Bundesrats, die Zahlungsrahmen bleiben aber weitgehend auf der Höhe jener für die Jahre 2018 bis 2021.

Aus Sicht der Mehrheit ist es gerechtfertigt, die Zahlungsrahmen auf diesem Niveau weiterzuführen, zumal auch die gesetzlichen Grundlagen der Agrarpolitik vorderhand fast unverändert bleiben sollen. Die Aufnahme eines Teils des «Massnahmenpakets Trinkwasser» in die parlamentarische Initiative 19.475 (siehe oben), die von den Bauernbetrieben zusätzliche Anstrengungen verlangt, rechtfertigt dies umso mehr. Eine Minderheit beantragt, bei der vom Bundesrat beantragten Gesamthöhe der Zahlungsrahmen zu bleiben und aufgrund des Sistierungsantrags der WAK-S lediglich die Verteilung der Mittel auf die Zahlungsrahmen anzupassen. Es ist aus ihrer Sicht kaum zu begründen, wieso die Diskussion über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufgeschoben werden soll, die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft gegenüber dem Entwurf des Bundesrats aber trotzdem erhöht werden.

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