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06. März 2020

Stellungnahme Gasversorgungsgesetz (GasVG)

Technische Umsetzung der Branche überlassen

Im Oktober 2019 schickte der Bundesrat den Entwurf zum neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) in die Vernehmlassung. Nun hat der SVGW die Kritiken und Anliegen der Branche beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht.

Als Fachverband für eine sichere, effiziente und nachhaltige Versorgung beschränkt sich der SVGW in seiner Stellungnahme zum Gasversorgungsgesetz (GasVG) auch auf diese Aspekte. Seine wichtigsten Anliegen sind nachfolgend ausgeführt. Die vollständige Stellungnahme findet man unter www.svgw.ch/GasVG

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Gasversorgungsgesetz notwendig ist. Insbesondere die durch technologische Fortschritte getriebenen Entwicklungen sollen aber unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ausdrücklich der Branche überlassen werden. Während dies in Gesetzen und Verordnungen für die Strombranche mehrfach verdeutlicht wird, fehlt dies im vorliegenden Entwurf des GasVG jedoch noch. Der SVGW empfiehlt deshalb, das Subsidiaritätsprinzip im Gesetzestext zu verankern.

Marktzugangsschwelle höher ansetzen

Wie auch im Stromversorgungsgesetz (StromVG) soll die Marktzugangsschwelle 100 MWh betragen. Dies würde im Wärmemarkt dazu führen, dass bei der Substitution einer klassischen Gasheizung (Brennwertkessel) durch eine elektrische Wärmepumpe in vielen Fällen der Marktzugang rein aufgrund der Heizungssanierung verloren ginge: Moderne, elektrische Wärmepumpen erreichen Jahresarbeitszahlen von 4 bis 5. Um einen mit der Stromversorgung vergleichbaren Marktöffnungsgrad zu erreichen, müsste für die Gasversorgung daher eine um den Faktor 4 bis 5 höhere Zugangsschwelle angesetzt werden. Die grosse Anzahl von Kunden am freien Markt würde auch hinsichtlich Messwesen, Datenaustausch und Wechselprozessen unverhältnismässig hohe Anforderungen an die Netzbetreiber bzw. die Messstellenbetreiber stellen.

Die SVGW-Richtlinie G23 «Metering-Code Gas» empfiehlt, Endverbraucher ab einer jährlichen Bezugsmenge von 2 GWh mit einem Mengenumwerter sowie einer Lastgangmessung mit Fernauslesung auszustatten. Unterhalb dieser Schwelle wird insbesondere der Einsatz von Mengenumwertern nicht als wirtschaftlich erachtet. Dadurch müssten Standardlastprofile (SLP) genutzt werden, die mit der fehlenden Mengenumwertung (Druck- und Temperaturkompensation) zu grossen Mess- und Prognoseunsicherheiten führten.

Zusammenfassend erachtet der SVGW eine Marktzugangsschwelle von 1 GWh pro Jahr als sinnvollen Kompromiss zwischen dem angestrebten Marktöffnungsgrad und dessen wirtschaftlicher Umsetzung.

Messwesen bei den Netzbetreibern

Der Entwurf des GasVG schlägt bezüglich Messwesen zwei Varianten vor: Entweder eine vollständige Liberalisierung des Messwesens (freie Wahl des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters durch den Endkunden) oder das Messwesen in der Zuständigkeit des Netzbetreibers zu belassen. Zum einen würde die Liberalisierung des Messwesens sehr hohe Anforderungen an die Definition der Schnittstellen zwischen den Akteuren (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleiter) stellen. Zum anderen müssten die Verantwortlichkeiten, insbesondere im Fehlerfall (fehlende oder unplausible Messwerte), klar den Akteuren zugewiesen sein. Ob der Endverbraucher so tatsächlich von Kosteneinsparungen profitieren würde, ist fraglich. Im Weiteren würden dem Netzbetreiber durch die freie Wahl des Messtellenbetriebs eine der wenigen Kontrollmöglichkeiten der Gebäudeinstallation genommen. Heutzutage sind die Fristen der periodischen Sicherheitsprüfung der Gebäudeinstallation in den einschlägigen technischen Regelwerken mit den Eichfristen der (gebräuchlichsten) Balgengaszähler harmonisiert. Daher müssten künftig zwei Unternehmen, der Betreiber des Netzes und derjenige der Messstelle, Zugang zu den Anlagen erhalten, insbesondere wenn Prüf- und Austauschfristen voneinander entkoppelt werden. Die Zugangsproblematik verschärft sich jedoch bereits mit nur einem Unternehmen von Jahr zu Jahr. Um die bisher hohe Sicherheit nicht zu gefährden, müsste der Messstellenbetreiber die Kontrollaufgabe des Netzbetreibers somit teilweise übernehmen. Da dies gerade im häuslichen/gewerblichen Bereich nebst den sicherheitstechnischen Risiken gegen einen wirtschaftlichen Erfolg der Liberalisierung des Messwesens spricht, lehnt der SVGW diese klar ab.

Keine gesetzlichen Eingriffe bei technischen Entwicklungen

Ein Smartmeter-Rollout soll nicht gesetzlich verordnet werden. Falls ein Netzbetreiber diesen als sinnvoll erachtet, sollen die zusätzlichen Messkosten an die Netzkosten angerechnet werden dürfen. Weitere Regelungen, insbesondere die Mindestanforderungen an die Messung und den Datenaustausch, sollen subsidiär durch die Branche entwickelt werden. Ein Verweis auf diese teilweise noch zu erschaffenden Dokumente würde aufgrund des verpflichtenden Charakters jedoch die Umsetzung unterstützen und gleichzeitig die Flexibilität bei der Integration neuer Entwicklungen ermöglichen.

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