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11. September 2019

Empfehlung

W1011 «Muster GWP» ist in Kraft getreten

Planung und Betrieb der Wasserversorgungsinfrastruktur auf lokaler Ebene werden durch die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) festgelegt. Die GWP ist aber auch die Basis des regionalen und überregionalen Wasserversorgungsmanagements. Per 1. September 2019 ist nun die SVGW-Empfehlung «Muster GWP» W1011 in Kraft getreten.

Der SVGW sieht die GWP als wesentliche Grundlage und Voraussetzung, um punkto Wasser ein schweizweites Versorgungs- und Ressourcenmanagement zu erreichen, das den Zielen «Wasserversorgung 2025» gerecht wird. Auf Bundesebene gibt es aktuell keine gesetzlichen Bestimmungen zur Erarbeitung der GWP. Auf Basis der kantonalen Wirtschaftsgesetze besteht heute erst in elf Kantonen eine GWP-Pflicht.

Der SVGW lässt mit der Ausarbeitung der Empfehlung «Muster GWP» diesem für die Wasserressourcenplanung unentbehrlichen Dokument die nötige Bedeutung zukommen. Um die Kenntnis zu diesem Instrument zudem möglichst flächendeckend in der Branche zu etablieren, wird die GWP-Thematik auch in die vom SVGW angebotenen Schulungen einfliessen.

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