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22. September 2017

Energierecht und Zukunft der Fernwärme

Fernwärme weist insbesondere vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 ein grosses Wachstumspotenzial auf. Gleichwohl existieren bislang kaum rechtliche Definitionen oder Regelungen zu dem günstigen und ökologischen Wärmeversorgungskonzept. Die Autoren weisen auf die rechtlichen Herausforderungen für das strategische Management im Bereich der Fernwärme hin. Insbesondere wird dabei die aktuelle Rechtsprechung zu Anschlusszwängen an Fernwärmenetze berücksichtigt.
Sebastian Heselhaus, Markus Schreiber, 

BEWEGTE ZEITEN

DAS KLIMAPOTENZIAL DER FERNWĂ„RME

Am Anfang stand die unternehmerische Idee: Wenn man zentral Wärme erzeugt und diese an Haushalte weiterleitet, dann kann der Erzeuger von den günstigeren Economies-of-Scale profitieren und sie an die Konsumenten weitergeben, die «aus der Ferne» mit Wärme versorgt werden, ohne dass sie wie bei der klassischen Wohnungsheizung für eine Heizung potenziellen Wohnraum zur Verfügung stellen müssen. So kann mit Fernwärme der Bedarf an Raum- und Wasserwärme grundsätzlich kostengünstig gedeckt werden. Allerdings muss dazu ein Fernwärmenetz zur Verfügung gestellt werden, dessen Kosten in der Regel auf die Konsumenten abgewälzt werden. Dieses Grundkonzept der Fernwärme erfreut sich in vielen europäischen Staaten grosser Beliebtheit. Gemäss dem Verband Fernwärme Schweiz (VFS) liegt in der Schweiz der Anteil der Fernwärme am Raumwärme- und Warmwassermarkt derzeit bei neun Prozent [1]. Das Entwicklungspotenzial wird auf 14 bis 21 Prozent geschätzt.

 

 

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Doch sind es aktuell bewegte Zeiten für die Fernwärme. Zum einen muss sie wie andere Energieversorger mit den in der näheren Zukunft noch anhaltenden tiefen Preisen für fossile Energieträger umgehen. Sofern Fernwärmeanlagen mit Gas arbeiten, kann ihnen das wirtschaftlich zugutekommen, für andere Energieträger wird die Konkurrenzsituation damit aber strenger. Zum anderen bleibt auch die Erzeugung von Fernwärme nicht unberührt von der Energiestrategie 2050: Fernwärme ist ein nicht unwichtiger Baustein im Bestreben der Schweiz, eine klimaneutrale und nuklearfreie Energieversorgung zu gewährleisten. Aus dieser Perspektive sind besonders Fernwärmeanlagen interessant, die bereits vorhandene Wärme nutzen und somit kein weiteres CO2 ausstossen, z. B. die Kehrichtverbrennung in den KVA, die Verwendung der in den ARA anfallenden Wärme oder die Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) in industriellen Produktionsprozessen. Diese «Energieträger» stehen privaten Haushalten gerade nicht zur Verfügung. Auch die besonders effektive Verbrennung von Holzpellets kann eine ausgeglichene Klimabilanz haben, da die entsprechenden Pflanzen – sofern für einen nachhaltigen Anbau gesorgt ist – im Laufe ihres Daseins über die Photosynthese nachts CO2 in Sauerstoff umwandeln. Ferner ist die tiefe Geothermie zu nennen, die auf die Wärme im Erdinneren zugreift. Nicht zuletzt stellt sich für den Gasbereich die Frage, ob bei der Verwendung von synthetischen Gasen im Rahmen sog. Power- to-Gas-Prozesse eine Klimaneutralität erreicht werden kann.

Trotz dieser Vorteile in der Klimapolitik sind die Auswirkungen der Energiestrategie 2050 auf die Fernwärme ambivalent.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in Aqua & Gas 9/17 oder in unserem E-Paper.

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