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23. Juni 2021

Ständerat überweist Motionen

Erhöhung des Reinigungsgrades der ARA

Aus Sicht des Parlaments lässt der aktuelle Reinigungsgrad von Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zu viele Stickstoffeinträge und Mikroverunreinigungen in die Gewässer und damit indirekt auch in das Grundwasser zu. Der Ständerat hat heute zwei Motionen überwiesen. Der VSA begrüsst die Entscheide.

Der Ständerat hat als Zweitrat Motionen zum Gewässerschutz überwiesen.

Weitere Stickstoffreduktion in ARA

Die eine Motion will die Stickstoffreduktion in ARA verbessern. Der VSA begrüsst jede Reduktion von Stoffeinträgen und unterstützt das Ziel, die Stickstoffeinträge aus den ARA weiter zu reduzieren. Die Siedlungsentwässerung hält zwar durch in den 1990er Jahren ergriffene Massnahmen die aktuellen Zielwerte der Politik in den Gewässern ein. Die ARA halten heute rund 20'000 Tonnen Stickstoff zurück. Eine weitere Reduktion um ca. 10 %  ist durch Aufrüsten grösserer ARA möglich. Der grösste Effekt wird bei der Erweiterung von grossen Anlagen erzielt werden können. Der Ansatz sollte zielorientiert umgesetzt werden und nicht einfach flächendeckend.

Weiterer Ausbau der ARA zur Elimination von Mikroverunreinigungen

Die zweite Motion betrifft den Einbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Verminderung von Mikroverunreinigungen. Der Ständerat folgte dem Kompromissvorschlag der UREK-S, nach dem nun rund 100 zusätzliche Kläranlagen in der Schweiz mit einer 4. Reinigungsstufe ausgerüstet werden sollen. Dies betrifft die ARA, bei denen die seit April 2020 geltenden ökotoxikologischen Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Mikroverunreinigungen sind eine Belastung für die Gewässer. Der  VSA begrüsst denn auch jede Reduktion von Stoffeinträgen. Mit der aktuell laufenden Umsetzung des ARA-Ausbaus (4. Reinigungsstufe) bei mindestens 130 ARA bis 2040 wird das Qualitätsproblem in den grösseren und mittleren Gewässern gelöst. Insgesamt gehen wir durch den heutigen Entscheid neu von 230 bis 300 Kläranlagen aus, welche in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Motion ist mit Zusatzkosten von  insgesamt circa 0.5 Milliarden Franken zu rechnen. Das wird zu einer Erhöhung der gesamtschweizerischen Abwasserabgabe führen.

Ziel muss sein, mindestens die im April letzten Jahres eingeführten Grenzwert von problematischen Pestiziden und Arzneimitteln überall in den Gewässern einzuhalten. Können ARA diese neuen Anforderungswerte nicht einhalten, sollen diese ausgebaut werden. Diese Strategie unterstützt der VSA.  Darum ist die Branche auch bereit, die Reinigungsleistung zusätzlicher ARA wo sinnvoll zu erhöhen und einen weiteren Beitrag zum Grundwasserschutz und der nachhaltigen Trinkwasserversorgung zu leisten.

Zielführender Kompromissvorschlag

Der VSA begrüsst den nun vom Ständerat gutgeheissene Kompromissvorschlag. Eine flächendeckende Aufrüstung der ARA wäre weder effizient, noch finanzierbar gewesen. Um so wichtiger ist mit diesem Entscheid, dass nun auch in der Landwirtschaft entsprechende Massnahmen zur Reduktion der Stickstoff- und Pestizideinträge ins sensible Grundwasser ergriffen werden. Denn die Belastung des Trinkwassers ist mit dem Aufrüsten der ARA nicht gelöst, es wird jedoch zweifelsohne ein wertvoller Beitrag zum Gewässerschutz erreicht.

Nachbessern beim Trinkwasserschutz

Nachbessern will der Ständerat zudem beim Schutz des Trinkwassers vor Risiken durch Verunreinigungen durch Pestizid-Rückstände. Demnach sollen Kantone bis 2030 Zuströmbereiche für mehr Grundwasserfassungen als heute ausscheiden müssen.

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