Teuerungsbedingte Anpassungen der Entschädigungen für Schächte und Leitungen erfolgen in Abständen von zwei Jahren nach dem Lebenskostenindex (Index der Konsumentenpreise) des Bundesamtes für Statistik (Index auf Basis Dez. 2015 = 100%): Stand per 31.12.2017 = 100.80, Stand per 31.12.2019 = 101.70. Aufgrund der geringen Teuerungszunahme seit 2018 werden die Ansätze für die Jahre 2020/2021 nun nur um 0.89% erhöht.
Die Empfehlungen gelten für Land ausserhalb der Bauzone und decken die speziellen Bedürfnisse nicht ab. So müssen zum Beispiel internationale Transitleitungen individuell verhandelt werden. Die Ansätze werden weiterhin alle zwei Jahre an den Landesindex der Konsumentenpreise und an die Zinsentwicklung angepasst.
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