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17. Februar 2022

Energie

Bundesrat plant Gaskraftwerke

Der Bundesrat will bereits ab Winter 2022/23 eine Wasserkraftreserve einrichten. Zudem hat er das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die für den Bau und Betrieb von Spitzenlast-Kraftwerken notwendigen Bestimmungen zu erarbeiten.

Als erste Versicherungslösung für den Fall von Knappheitssituationen hat der Bundesrat entschieden, bereits auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve einzurichten. Parallel dazu wird das UVEK Gesetzesbestimmungen erarbeiten, die dem Parlament im Rahmen der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes unterbreitet werden sollen. Die Gesetzesbestimmungen sollen den klimaneutralen Betrieb der Reserve-Kraftwerke gewährleisten, beispielsweise durch den Einsatz von CO2-freien Brennstoffen oder durch Kompensation. Das UVEK wird bis Ende Juni 2022 dem Bundesrat Bericht erstatten über den Stand der Umsetzung im Parlament und in der Verwaltung.

Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk der ElCom

Der Bundesrat stützt sich bei seinen heutigen Beschlüssen auf das Konzept der ElCom ab. Dieses beinhaltet den gestaffelten Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken mit einer Leistung von insgesamt bis zu 1000 Megawatt (MW). Die Gaskraftwerke sollen die Wasserkraftreserve ergänzen. Beide Reserven dürfen nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz gelangen, wenn der Strommarkt die Nachfrage zeitweise nicht mehr decken kann, und sie sollen den Strommarkt nicht verzerren.

Die ElCom beziffert die Investitionskosten für die Reserve-Gaskraftwerke auf insgesamt maximal rund 700 bis 900 Millionen Franken. Falls bestehende Anlagen und Infrastrukturen genutzt werden können, könnten die Kosten tiefer liegen. Die Betriebskosten betragen 6 Millionen Franken pro Jahr und die Brennstoffkosten zwischen 138’000 und 243’000 Franken pro produzierte Gigawattstunde (GWh), falls die Gaskraftwerke tatsächlich zum Einsatz kommen.

Bundesrat möchte zusätzliches Stromeffizienzpotenzial rasch erschliessen

Auch die Erhöhung der Stromeffizienz trägt massgeblich zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit bei. Der Bundesrat will deshalb mit verschiedenen Massnahmen Effizienzpotenziale ausschöpfen. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten. Diese Massnahmen sind mit den Kantonen zu konkretisieren. Zudem sollen die Mindestanforderungen an die Effizienz von verschiedenen elektrischen Geräten erhöht werden.

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