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18. Februar 2014

Waldbewirtschaftung

Verursacherprinzip vergessen

"Bei Wäldern in Grundwasserschutzzonen liegen die jährlichen Aufwendungen, die den Forstbetrieben aus der Umsetzung der Gewässerschutzverordnung erwachsen, nach Berechnungen der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL zwischen 150 und 500 CHF pro Hektare. ... Freiwillige Vereinbarungen sind auch aus Sicht des Bafu der Königsweg, damit sich Wasserversorgungen an den Kosten einer Waldbewirtschaftung beteiligen".

So steht es im Artikel "Waldleistungen kosten", den das Bafu in der neuen Ausgabe seines Magazins "Umwelt" publiziert hat. Damit wird erneut die Haltung propagiert, dass die Waldwirtschaft Anspruch auf eine Entschädigung durch die Wasserversorgungen hat.

Der SVGW erkennt zwar die Aufwendungen seitens der Waldwirtschaft an, lehnt aber den Anspruch aus prinzipiellen Überlegungen ab. Denn eine Entschädigung für den Schutz des Grundwassers entspricht nicht dem Verursacherprinzip. Gesetzeskonformes Verhalten darf nicht per se entschädigt werden. Transportunternehmen werden auch nicht dafür entschädigt, dass ihre Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, auch wenn sie durch schnelleres Fahren Zeit und damit Geld sparen könnten. Auch Betriebe, bei denen in der Produktion luftbelastende Substanzen entstehen, werden für die Aufwendungen für den Einbau von Filteranlagen nicht entschädigt. Die Tendenz, jede Schutzbemühung zu entschädigen, stellt den Wert von Gütern wie sauberes Wasser und saubere Luft in Frage und lässt ihn als verhandelbar erscheinen. Der SVGW wehrt sich gegen diese Entwicklung.

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