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05. Januar 2015

Liquified Natural Gas

Berücksichtigen von LNG in der Störfallverordnung

Die Schweiz hat mit der Störfallverordnung in ihrer bisherigen Form sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit ihr werden biologische und chemische Gefahrenpotenziale erfasst und bewertet. Sie erlaubt die Abschätzung der Störfallrisiken und dient als Grundlage zur Minimierung dieser Risiken.

Auch die Harmonisierung im Sinne des Klassifizierungssystems GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) für Stoffe und Zubereitungen ist sinnvoll, da sehr viele Stoffe und Zubereitungen aus der EU kommen oder dorthin exportiert werden. Dazu gehört auch verflüssigtes, tiefkaltes Erdgas, englisch Liquified Natural Gas oder abgekürzt LNG.

LNG wird zunehmend in der Schweiz als Energieträger im Treib- und Brennstoffmarkt eingesetzt werden. Der SVGW fordert deshalb, dass LNG mit einer Mengenschwelle von 200 Tonnen explizit in der revidierten Störfallverordnung aufgeführt wird. Diese Mengenschwelle, ab welcher eine vertiefte Sicherheitsanalyse notwendig wird, orientiert sich an den Normen für LNG-Anlagen im industriellen Versorgungsbereich und bei Erdgastankstellen wie auch an der harmonisierten EN Norm 13645: Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas/ Auslegung von landseitigen Anlagen mit einer Lagerkapazität zwischen 5 t und 200 t.

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