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25. Februar 2015

Suva

Radon in Wasserversorgungsanlagen

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) publizierte 2015 die Infoschrift "Radon in Wasserversorgungsanlagen. So sind die Mitarbeitenden geschützt". Darin wird beschrieben, was Radon ist, wie es in die Wasserversorgungsanlagen gelangt, wo dort spezielle Gefahren vorhanden sind und mit welchen Massnahmen geschützt werden können.

Bevor aber Massnahmen ergriffen werden, muss die Gefährdung ermittelt werden. Auch dazu finden sich in der Publkation Informationen. Es wird darauf verwiesen, dass das Unfallversicherunggesetz die Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung zu ermitteln und das Personal vor schädlichen Einflüssen wie gefährlicher Strahlung zu schützen.

Bezüglich Gefährdung durch Radon sollten die Wasserversorgungen zudem beachten, dass die Strahlenschutzverordnung revidiert wird. Möglicherweise wird der heute geltende Grenzwert von 3000 Bq/m3 verschärft.

Wer Fragen zum sicheren Betrieb einer Wasserversorgung hat, kann sich auch an das Aqua-Info-Center des SVGW wenden.

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