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28. Juli 2015

Glyphosat

Pflanzenschutzmittel belasten Gewässer

Unkrautjäten ist eher unbeliebt, Deshalb werden Pflanzenschutzmittel nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch von Hobbygärtnern eingesetzt.

Doch neue Untersuchungen der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kanton Aargau zeigen: Rückstände des Wirkstoffes Glyphosat sind die Nummer 1 der Pestizid-Belastungen in den Gewässern. Die höchsten Konzentrationen werden zwar bei heftigem Regen gemessen. Doch auch während der längeren, trockenen Witterung ist Glyphosat aus den Abwasserreinigungsanlagen in die Gewässer gelangt.

Im Aargau hat ein Verbot für Glyphosat nicht Priorität. Vielmehr sei der richtige Umgang mit den Substanzen wichtig. Das bedeute, dass Pflanzenschutzmittel nur auf humusierten Flächen und nur bei längerer, trockener Witterung angewendet werden dürfen und die genaue Dosierung gemäss Packungsbeilage befolgt werden muss. Sprühgeräte sollte man nicht im Spülbecken oder auf dem Vorplatz auswaschen oder ausleeren und allfällige Wirkstoffreste müssen in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden.

Der SVGW ist sich dieses Problems bewusst und fordert seit längerem, die Gewässerschutzgesetzgebung konsequent umzusetzen. Insbesondere haben die folgenden Punkte Priorität:

  • Zum Schutz vor Verunreinigungen und inakzeptablen Restrisiken ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in den beiden inneren Grundwasserschutzzonen zu verbieten.
  • Gegen die schleichende Belastung unterirdischer Gewässer sind in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen gezielt Massnahmen umzusetzen, sobald künstliche, langlebige Fremdstoffe in Konzentrationen über 0,1 Mikrogramm pro Liter festgestellt werden.
  • Die teilweise hohe Belastung von Oberflächengewässern verlangt die strikte Durchsetzung ökotoxikologischer Qualitätsziele und muss durch die Entfernung von Mikroverunreinigungen in Abwasserreinigungsanlagen sowie griffige Massnahmen beim Verursacher behoben werden.
  • Als Massnahmen an der Quelle müssen problematische Abwässer beim Verursacher vorbehandelt, alternative Pflanzenschutzmethoden gefördert, besonders gefährliche Stoffe und der Pestizideinsatz durch ungeschulte Anwender verboten sowie das Zulassungsverfahren verbessert werden.

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