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16. Januar 2017

Leitlinie

Leitlinie für gute Verfahrenspraxis bereit für die Praxis

Ende 2016 anerkannte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen (GVP) des SVGW. Der Verein kann damit die praktische Einführung der GVP in die Wasserversorgungen schweizweit in Angriff zu nehmen.

Die neue Leitlinie deckt alle Bereiche der Selbstkontrolle von Trinkwasserversorgungen ab, die das Lebensmittelrecht fordert. Sie erleichtert damit die Umsetzung der Selbstkontrolle. Nebst Vorgaben zur Einhaltung der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis sowie zur Gefahrenanalyse der Hauptprozesse der Wasserversorgung nach HACCP-Konzept umfasst die Leitlinie auch Vorgaben zu weiteren Qualitätssicherungsbereichen wie Organisation, Verantwortlichkeiten und Betriebsdokumentation.

Die Lancierung der Leitlinie erfolgt am 10. Mai 2017 mit SVGW-Wasserfachtagung "Gute Verfahrenspraxis" in Biel. Um eine möglichst praxisnahe Einführung zu ermöglichen, sind auch regionale Workshops geplant. Momentan evaluiert der SVGW zudem, inwieweit die Anwendung und Umsetzung der Leitlinie durch Web-Tools unterstützt werden könnten.

Auslöser für die Leitlinie war ein Infoschreiben des damaligen Bundesamtes für Gesundheit im Jahr 2006, in dem die Lebensmittelwirtschaft aufgefordert wurde, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis zu erstellen und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigen zu lassen.

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