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05. Februar 2018

Beschwerde abgelehnt

"Stinkwasser": Zulässige Satire zu Trinkwasser und Bauern

Ein in der satirischen Sendung "Zytlupe" von Radio SRF ausgestrahlter Beitrag über die Wasserverschmutzung verletzt das Programmrecht nicht, obwohl die Bauern darin als "subventionierte Brunnenvergifter" bezeichnet wurden. Das stellte gemäss einer Medienmitteilung des Bundes von letzter Woche die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)  fest.

Gegen den  Beitrag "Stinkwasser", den Radio SRF am  1. Juli 2017 strahlte Radio SRF in der Sendung "Zytlupe" ausstrahlte, erhob der Gemüsebauer und SVP-Grossrat Ueli Johner aus Kerzers FR Beschwerde. Er rügte, dass die Bauern pauschal als "subventionierte Brunnenvergifter" diskreditiert worden und unzutreffende Aussagen über die Verschmutzung von Gewässern und des Trinkwassers gemacht worden seien.

In der Beratung hoben die Mitglieder der UBI aber den besonderen Stellenwert von satirischen Äusserungen hervor. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei auf diese nur beschränkt anwendbar. Der satirische Charakter von "Stinkwasser" sei für die Zuhörenden klar erkennbar und das aufgegriffene Thema – Problematik der Verwendung von Pestiziden – ein aktuelles und reales. Die Autorin habe in ihrem offensichtlich überspitzten Beitrag zudem darauf hingewiesen, dass auch "Hobby-Gärtner" giftige Pflanzenschutzmittel einsetzten.

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