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09. März 2018

Bundesgericht entscheidet

Umweltverbände dürfen bei Pestizidzulassung mitreden

Das Bundesgericht in Lausanne entschied am Donnerstag, dass das Verbandsbeschwerde gegen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel zulässig ist. Beim Urteil mit präjudizialen Charakter ging es um eine Beschwerde des Departements von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP), die abgelehnt wurde. Das berichtete unter anderen der Tagesanzeiger in einem Artikel.

Auslöser für den Fall war das Ersuchen des WWF Schweiz, beim Zulassungsverfahren für den Wirkstoff Quinoclamine eingeladen zu werden. Dieser Wirkstoff sei für Wildbienen und ander Insekten hochgiftig und gefährde die einheimische Tierwelt sowie die biologische Vielfalt, befürchtete der WWF. Aufgrund dieser Auswirkungen komme dem WWF das Verbandsbeschwerderecht zu. Das Bundesamt für Landwirtschaft lehnte den Antrag ab. Doch das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde des WWF dagegen gut. Daraufhin gelangte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung an das Bundesgericht.

Der SVGW hatte letzten Herbst zusammen mit 12 weiteren der Allianz Pestizidreduktion am Donnerstag Bundesrat Johann Schneider-Ammann dazu aufgefordert, eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide zu schaffen und sie nicht im Bundesamt für Landwirtschaft zu belassen. Zudem solle die Transparenz bei der Zulassung erhöht werden.

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