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10. Juli 2018

Wassergesetz

Soll man das Trinkwassser privatisieren?

Das Zürcher Wassergesetz kommt vors Volk: Dies berichtet die Schweizer Depeschenagentur (sda) und der «Zürcher Unterländer» aus dem Kantonsrat. Die Schlussabstimmung im Parlament sorgte nochmals für rote Köpfe.

Die monatelangen Diskussionen rund um das Wasser im Kanton Zürich haben ein vorläufiges Ende gefunden: Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung von Anfang Juli das neue Zürcher Wassergesetz verabschiedet. Das letzte Wort dazu wird nun aber das Volk haben. Linke, GLP und EVP haben das Referendum gegen die Gesetzesvorlage beschlossen.

Die Auseinandersetzung zum neuen Wassergesetz sei bis zum letzten Moment zähflüssig gewesen, meint die sda. Die Meinungen hätten zu weit auseinander gelegen, als dass man sich in der letzten Lesung – wie sonst oft üblich – aufs Abstimmen hätte konzentrieren können. Noch einmal wollten zahlreiche Ratsmitglieder ihrem Unmut Ausdruck verleihen. Von «Verschlimmbesserung», «Eigentumsfetischismus» oder von einem «übermütigen Pfusch» war die Rede. Der vernünftige Entwurf des Regierungsrats sei massiv verschlechtert worden. «Ideologische Scheuklappen» hätten den Blick auf das Wesentliche verwehrt.

Für rote Köpfe sorgte vor allem ein Paragraf im neuen Gesetz, in dem es um die «Aufgabenübertragung der Gemeinden» geht. In der wochenlangen Debatte erlangte dieser aber als «Teil-Privatisierung der Trinkwasserversorgung» Berühmtheit. Die Sozialdemokraten sprachen von einem «Schicksalsartikel». Bei diesem Artikel geht es vor allem um die Frage, unter welchen Umständen die Gemeinden ihre Wasserversorgung an juristische Personen – also private Unternehmen – auslagern können. Gemäss Gesetz dürfen die Firmen dabei nicht über mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht über mehr als einen Drittel der Stimmrechte verfügen. Für die SP ist damit aber eine «rote Linie» überschritten, sie sprach von einem Tabubruch. Die Wasserversorgung gehöre für alle Zeiten in die öffentliche Hand, betonte die Partei. Sie dürfe zwar von Aktiengesellschaften betrieben werden, aber diese müssten zu hundert Prozent dem Staat gehören.

Der Branchenverband SVGW hat seine Meinung in einem Positionspapier festgehalten. Der SVGW sieht darin weder fachlich noch wirtschaftlich eine Notwendigkeit, private Rechtsformen zu fördern. Das Risiko, dass Private primär an Rendite und Einflussnahme interessiert sind, sei nicht von der Hand zu weisen. Der SVGW möchte hingegen Strukturentwicklungen fördern, die eine weitere Professionalisierung der Betriebsführung erlauben. Gemäss einer SVGW-Repräsentativumfrage aus dem Jahr 2011 lehnen übrigens 91% der Schweizer Bevölkerung eine Privatisierung der Wasesrversorgung strikt ab.

Die Gemeinden hätten auch mit der neuen Formulierung noch das Sagen, betonte hingegen die bürgerliche Ratsseite. Dass Konzerne wie Nestlé oder Coca-Cola investieren, glaubt sie ohnehin nicht – denn die Unternehmen dürfen keine Gewinne aus den Wasserversorgungen abschöpfen. Das Argument der Teil-Privatisierung sei eine Mär, sagte der FDP-Sprecher.

Grüne, SP, AL, EVP und GLP reichten im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes das sogenannte Behördenreferendum ein. Die dafür nötigen 45 Stimmen kamen locker zusammen. Die SP ihrerseits wird parallel dazu auch versuchen, 3000 Unterschriften für das Volksreferendum zusammenzubringen.

 

Regionaljournal Zürich Schaffhausen:

 

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