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08. November 2019

Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)

Wasserversorger verlangen Klarheit zu bewilligten Pestiziden

Die verbreitete Grundwasserbelastung durch Rückstände des Fungizids Chlorothalonil hat erneut aufgezeigt, dass das Schweizer Grund- und Trinkwasser nicht umfassend geschützt und überwacht ist. Damit die Schweizer Wasserversorger ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, fordern sie deshalb vom Bund bisher unveröffentlichte Angaben zu zugelassenen Pestiziden.

Mit ihrem Schreiben verlangt die AWBR vom Bund nähere Angaben zu den bewilligten Pestizidwirkstoffen und ihren Abbauprodukten. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) ist ein Zusammenschluss von über 60 Wasserversorgungsunternehmen, welche im Einzugsgebiet der Aare und des Oberrheins täglich mehr als 10 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgen.

2010 überraschten die im gesamten Mittelland nachgewiesenen Rückstände des Zuckerrübenspritzmittels Chloridazon. Gegenwärtig erlebt die Schweiz mit den Rückständen des Fungizids Chlorthalonil eine noch grössere Überraschung, denn dieses Mal ist die Belastung möglicherweise auch gesundheitlich relevant und verunsichert zahlreiche Trinkwasserkonsumentinnen und -konsumenten.

Forderung nach detaillierter Stoffliste

«Dass unser Trinkwasser ungenügend gegen Problemstoffe aus der Landwirtschaft geschützt ist, haben wir leider wiederholt und in grossem Ausmass erfahren müssen», sagt AWBR-Präsident Roman Wiget. «Wir haben deshalb Bundesrat Guy Parmelin und das Bundesamt für Landwirtschaft aufgefordert, eine detaillierte Stoffliste zu veröffentlichen und zu den immer noch unerfüllten Forderungen unserer Branche Stellung zu nehmen.»

Die Forderungen der Trinkwasserbranche umfassen nebst der Stoffliste ein sofortiges Chlorothalonil-Verbot, die Kompensation von Sanierungs- und Aufbereitungsmassnahmen wegen Chlorothalonil-Rückständen sowie die Verschärfung des Pestizid-Zulassungsverfahrens. «Die gegenwärtige Intransparenz der Pestizidzulassung erlaubt uns Wasserversorgern kaum, unserem Versorgungsauftrag gerecht zu werden», so Roman Wiget. «Niemand hat die Chlorotholanil- und Chloridazon-Belastungen kommen sehen, obgleich die entsprechenden Risikoabschätzungen im Rahmen der Zulassung hätten abgeklärt werden müssen.»

Fazit für die AWBR ist, dass die Unzulänglichkeiten in den stofflichen Zulassungsverfahren dringend behoben werden müssen. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip ist konsequent umzusetzen.

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