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08. Juli 2021

Kategorien für Energieeffizienz

Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 2022

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller angebotenen Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2022.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die wichtigsten Änderungen

Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Anpassungen bei der Elektrizität

Es gab Anpassungen bei der Elektrizität, weil der Lieferantenstrommix auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten neu berechnet wurde. Er enthält nun geringere Anteile von Importstrom und nicht überprüfbaren Energieträgern.

Anpassung beim Wasserstoff

Ebenfalls eine Anpassung gab es in diesem Bereich, weil der Wasserstoffmix ab Schweizer Tankstellen erneut einen höheren Anteil an Wasserkraft-Strom enthält.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2021 in Verkehr gesetzten Neuwagen wird auf der Energieetikette nicht angezeigt. Diese neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 169 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet). Für das Jahr 2022 beträgt der Wert neu 149 g/km (WLTP).

Quelle: Bundesamt für Energie

Berechnungsmethodik und NEFZ/WLTP

Per 1. Januar 2020 wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert. Bei der Einteilung für die Energieetikette wird das Leergewicht nicht mehr berücksichtigt. Zeitgleich erfolgte die Umstellung vom bisherigen Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures). Deshalb müssen sämtliche Angaben in den Kundeninformationen auf WLTP-Werten basieren, sofern solche vorhanden sind. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die lediglich über NEFZ-Angaben verfügen und für die keine WLTP-Werte berechnet werden können, beispielsweise Lagerfahrzeuge.

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