Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
20. August 2021

Trinkwasser

Sicherstellung der Versorgung in schweren Mangellagen

Damit jederzeit genügend Trinkwasser zur Verfügung steht, braucht es eine gut funktionierende Infrastruktur. Diese bringt ausreichend Wasser in guter Qualität zu den Konsumentinnen und Konsumenten, auch in schweren Mangellagen. Geregelt wird das in der Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM).

Die trockenen Sommer 2003, 2015 und 2018 haben deutlich gemacht, dass eine funktionierende Trinkwasserversorgung auch im Wasserschloss Schweiz nicht selbstverständlich ist. Zudem stellt die vielfältige Nutzung des Wassers eine Herausforderung dar: So stehen die Landwirtschaft und die sich ausbreitenden Siedlungen in Konflikt mit den Anforderungen des Gewässerschutzes und den Wasserversorgern.

Ziel der Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) ist es, dass die Bevölkerung auch im Fall einer schweren Mangellage mit ausreichendem Trinkwasser versorgt werden kann. Dazu stellen die Kantone in Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden und den Wasserversorgern sicher, dass die Regionen über verschiedene Wasserbezugsorte versorgt werden oder miteinander vernetzt sind. Bei Trockenheit oder beschädigter Versorgungsinfrastruktur kann so sichergestellt werden, dass von verschiedenen Anlagen Wasser bezogen werden kann und damit genügend Wasser für die Versorgung vorhanden ist.

Notversorgung

Die Bevölkerung muss gemäss Verordnung in schweren Mangellagen ab dem 4. Tag mindestens 4 Liter Trinkwasser pro Tag und Person erhalten. Die Krisenorganisation der Gemeinde betreibt diese Notversorgung, bis die Wasserversorgung über das Netz wieder normal funktioniert. Mit einem Notvorrat, zu dem auch Trinkwasser gehört, muss sich die Bevölkerung in den ersten drei Tagen selber mit Wasser versorgen können.

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen vor Fremdeinwirkung wie Sabotage zu schützen. Sie müssen über zwei Bezugsorte verfügen, damit die Versorgung der Bevölkerung immer sichergestellt ist. Auch müssen sie die Qualität des Trinkwassers während eine Mangellage vermehrt überprüfen.

Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorung in schweren Mangellagen (VTM) ist per 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit der Broschüre «Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schwerzen Mangellagen» werden die Kantone, Wasserversorger und weitere Organisationen über die wichtigsten Hauptaussagen der VTM sowie Neuerungen gegenüber früheren Vorgaben informiert.

(Quelle: BWL)

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.