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18. November 2021

Pflanzenschutzmittel

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommt zum BLV

(awp sda) Ab dem 1. Januar 2022 ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Gleichzeitig stärkt der Bundesrat die Kompetenzen des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Dieses übernimmt die Risikobeurteilung. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schliesslich beurteilt die Wirkung der Pflanzenschutzmittel.

Damit wechselt die Zuständigkeit für die Zulassung von Herbi-, Fungi- und Insektiziden im Pflanzenschutz vom BLW zum BLV, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Der Wechsel und die Stärkung des Bafu erfolgt auf Empfehlung eines externen Evaluationsberichts. Die Anpassung geschieht durch eine Änderung der Pflanzenschutzmittelversorgung.

Zweck der Änderung ist eine grössere Unabhängigkeit der Zulassungsorgane. Das BLV übernimmt neben der Beurteilung der Giftigkeit für den Menschen und der Risiken für nichtberufliche Anwender sowie Anwohnerinnen und Anwohner die Verantwortung für die Zulassung und den Vollzug der Pflanzenschutzmittelverordnung. Im Sinne der Unabhängigkeit wird die Zulassungsstelle von der mit der Risikobeurteilung befassten Stelle getrennt und direkt dem BLV-Direktor unterstellt.

Das Bafu beurteilt die Umweltrisiken. Insbesondere kümmert es sich dabei um das Grundwasser und um jene Lebewesen, welche das fragliche Pflanzenschutzmittel nicht im Visier hat, etwa Bienen oder Vögel. Dem BLW obliegt ab Neujahr zusammen mit der Forschungsanstalt Agroscope die Ermittlung des Einflusses der Mittel auf die Pflanzen. Die Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sorgt für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Ein Steuerungsausschuss aus den involvierten Bundesstellen wird die Strategie für die Bewilligung der Mittel festlegen. Die Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung ist gemäss dem Bundesrat ein erster Schritt zur Optimierung der Zulassung. Weitere Verbesserungen punkto Transparenz und Kommunikation sollen im zweiten Halbjahr 2023 folgen.

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