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14. April 2022

Pflanzenschutzmittel

Bund schlägt Kriterien für Überprüfung bei Pestiziden vor

Der Bundesrat schlägt vor, nach welchen Kriterien die Zulassung von Pestiziden überprüft werden soll, wenn die Mittel oder deren Abbauprodukte Gewässer zu stark belasten. Die Gewässerschutzverordnung soll entsprechend angepasst werden.

Überschreitet ein Pestizid wiederholt und verbreitet die Grenzwerte im Gewässer, muss die Zulassung überprüft werden. So hat es das Parlament vor rund einem Jahr beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung war es, Risiken durch Pestizide zu verringern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechend angepasste Gewässerschutzverordnung bis zum 10. August in eine Vernehmlassung gegeben. In der Verordnung werden die Kriterien definiert für die Veranlassung einer solchen Überprüfung. Von der Regelung betroffen sind Pflanzenschutzmittel und auch Biozide.

Nicht für Einzelfälle

Die Zulassung soll von Gesetzes wegen überprüft werden, wenn ein Pestizid oder einer seiner Metaboliten Grenzwerte überschreiten. Für Einzelfälle soll das aber nicht gelten. Der Bundesrat möchte darum als Kriterium drei Kantone festlegen. Zusätzlich müssen in mindestens fünf Prozent der landesweit untersuchten Gewässer und in mindestens fünf Gewässern Überschreitungen vorliegen. Als "wiederholt" soll eine Grenzwert-Überschreitung gelten, wenn sie in mindestens zwei von fünf
aufeinanderfolgenden Jahren auftritt. Verunreinigungen hingen stark vom Wetter ab und vom Aufkommen von Schädlingen, die bekämpft werden sollen.

 

Entwässerungsplätze im Auge

Die Verordnung soll ausserdem verhindern, dass an Befüll- und Waschplätzen hoch konzentrierte Pflanzenschutzmittel ein Gewässer kontaminieren. Dies soll durch Kontrollen verhindert werden, die die Kantone vornehmen müssen. Ist dies notwendig, müssen die Plätze saniert werden. Seit 1972 müssen die Kantone rund um Trinkwasserfassungen Schutzzonen festlegen. Bei rund einem Drittel der Trinkwasserfassungen fehlten die Schutzzonen oder sie müssten angepasst werden, schreibt der Bundesrat. Der Bundesrat will sie verpflichten, Innerhalb von zehn Jahren fehlende Schutzzonen festzulegen respektive sie bei Mängeln anzupassen.

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