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08. Juni 2022

Klima

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Umweltkommission des Nationalrates will die Schweiz mit Gesetzesbestimmungen bis 2050 klimaneutral machen und der Gletscher-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dieser wird vom Bundesrat weitgehend unterstützt.

Wie die Gletscher-Initiative habe der Gesetzesentwurf der Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) das Netto-Null-Ziel 2050, schreibt der Bundesrat am Freitag. Die Schritte zum Ziel will die Urek-N in einem «Gesetz über die Ziele im Klimaschutz» verankern und so schneller vorankommen als mit einer Verfassungsbestimmung.

Zentrale Punkte übernommen

Dieses Vorgehen begrüsst der Bundesrat. Zentrale Punkte der Initiative habe die Kommission übernommen, schreibt er in seiner Stellungnahme an den Nationalrat. Mit den Zwischenzielen und Richtwerten für die einzelnen Sektoren werde Investitionssicherheit für die einheimische Wirtschaft geschaffen. Einverstanden ist der Bundesrat auch mit dem vorgeschlagenen Sonderprogramm für den Ersatz von Heizungen. Der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen, fossilen Heizsystemen und Warmwasseraufbereitungsanlagen sei vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs vordringlich, schreibt er dazu. Gemäss Kommissionsvorschlag sollen während zehn Jahren bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr aus der Bundeskasse für den Ersatz von Heizungen zur Verfügung stehen. Ein solches Impulsprogramm deckt sich laut Bundesrat mit dem Entwurf für das revidierte CO2-Gesetz. Überhaupt füge sich diese Vorlage in jene der Urek-N ein, indem sie die erste Etappe für die Jahre 2025 bis 2030 regle, hält er fest. Die Botschaft für den neuen Anlauf zur Revision des CO2-Gesetzes will er im kommenden Herbst verabschieden.

Gegen Technologie-Förderprogramm

Aus Kostengründen will der Bundesrat jedoch auf ein zweites Element verzichten, das die Kommission vorschlägt: Sie will für ein Technologie-Förderprogramm, das über sechs Jahre laufen soll, bis zu 1,2 Milliarden Franken aufwenden. Es fehle der finanzielle Spielraum, um diese Kosten zu tragen, schreibt der Bundesrat. Schliesslich beantragt die Regierung dem Parlament, sich zwischen dem Gesetzesvorschlag der Nationalratskommission und der vom Bundesrat als direkter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ausgearbeiteten Verfassungsbestimmung zu entscheiden.

«Mit Blick auf eine korrekte Ausübung der politischen Rechte» sollte der Initiative ein einziger Erlass gegenübergestellt werden, schreibt der Bundesrat. Ein indirekter Gegenvorschlag, dessen Inkrafttreten einen Rückzug oder die Ablehnung der Initiative bedinge, sei mit einem direkten Gegenvorschlag nicht kompatibel.

Nationalrat lehnt Initiative ab

Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab 2050 sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie Öl, Gas, Benzin, Diesel und Kohle mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn keine andere technische Variante zur Verfügung steht. Im Nationalrat stellten sich lediglich Grüne, SP und GLP hinter die Initiative. Die Mehrheit - Mitte, FDP, aber ebenso SP und GLP - unterstützte den weniger scharf formulierten direkten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser will das Netto-Null-Ziel 2050 ebenfalls in die Verfassung schreiben, aber ohne Verbote. Der Ständerat behandelte die Initiative und den Gegenvorschlag noch nicht. Er will sich die beiden Geschäfte erst vornehmen, wenn der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag behandelt hat. Dieser ist in der dritten Woche der laufenden Sommersession traktandiert.

 

(Quelle: sda)

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