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19. Juni 2023

Nationale Strategie

Schutz Kritischer Infrastrukturen

Der Bundesrat will die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen weiter verbessern. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen gutgeheissen. Mit der Strategie werden Massnahmen umgesetzt, die das Risiko von beispielsweise gravierenden Stromausfällen, Unterbrüchen des Internets oder Störungen der Verkehrssysteme reduzieren.

Die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI), die der Bundesrat gutgeheissen hat, ersetzt jene aus dem Jahr 2017. Als kritische Infrastrukturen werden Prozesse, Systeme und Einrichtungen bezeichnet, die essenziell sind für das Funktionieren der Wirtschaft beziehungsweise die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Neben der Energieversorgung und dem Verkehr, gehören beispielsweise auch die Lebensmittelversorgung oder Finanzdienstleistungen zu den kritischen Infrastrukturen.

Die Bedeutung von solchen kritischen Infrastrukturen wird insbesondere auch im Kontext einer drohenden Energiemangellage und des Ukraine-Konflikts deutlich, da sie prioritäre Kriegsziele in der Ukraine darstellen.

Acht Massnahmen für eine verbesserte Versorgungssicherheit

Mit der aktualisierten Strategie legt der Bundesrat acht Massnahmen fest, welche die Versorgungssicherheit in der Schweiz erhalten und weiter verbessern. Unter anderem hat er den Departementen und der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, in allen Sektoren bzw. Branchen der kritischen Infrastrukturen zu prüfen, ob es erhebliche Risiken für gravierende Versorgungsstörungen gibt und Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu erarbeiten.

Weiter hat der Bundesrat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) beauftragt, ein Verzeichnis von essenziell wichtigen Objekten zu führen. Dazu zählen etwa Netzknoten der Stromversorgung und der Telekommunikation. Zudem sollen die Betreiber dieser Infrastrukturen bei Katastrophen und Notlagen subsidiär unterstützt werden. Zu diesem Zweck erarbeiten die Partner im Bevölkerungsschutz und die Armee unter anderem vorsorgliche Einsatzpläne zum Schutz dieser Objekte.

 

SKI-Strategie gilt neu unbefristet

Während der Bundesrat also an der grundsätzlichen Stossrichtung der Strategie festhält, will er die Umsetzung der Strategie künftig enger begleiten. So befasst sich der bestehende Bundesratsausschuss Energie, Umwelt und Infrastruktur mit der Umsetzung der festgelegten Massnahmen. Die SKI-Strategie gilt zudem neu unbefristet. Das BABS prüft alle vier Jahre, ob eine Aktualisierung der Strategie notwendig ist.

Mit der aktualisierten Strategie werden auch verschiedene Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umgesetzt.

 

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