Der Bundesrat hat das neue Gasversorgungsgesetz nach Kritik noch einmal in die Vernehmlassung gegeben. Das Gasversorgungsgesetz hat zum Ziel, die Gasversorgungssicherheit zu erhöhen und den Markt mit klaren Regeln für Haushalte und Grosskunden zu öffnen. Für den Zugang zum freien Markt wollte er zunächst einen Jahresverbrauch von 300 Megawattstunden als Voraussetzung. Nach Kritik an dieser Grenze soll diese nun ganz wegfallen.
Die geplante Vorlage hat eine lange Geschichte: 2019 gab der Bundesrat einen ersten Entwurf in die Vernehmlassung. Eine Regulierung des Gasmarktes sei damals grundsätzlich befürwortet worden, schrieb er dazu. Als nach Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine ein Gasmangel drohte, beschloss er neue Eckwerte. Ziele sollten eine erhöhte Gasversorgungssicherheit dank erneuerbaren Gasen und eine Teilmarktöffnung mit klaren Regeln für Haushalte und Grosskunden sein. Die freie Wahl des Gasproduzenten war ab einem gewissen Endverbrauch vorgesehen.
Dieser Schwellenwert sei in der 2024 durchgeführten Vernehmlassung auf Kritik gestossen, schrieb der Bundesrat. Neu schlägt er vor, allen Endverbrauchern die freie Wahl des Lieferanten zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Installation eines Zählers mit Fernauslesung. Die Tarife und Entgelte für die Netznutzung soll die künftige Energiekommission (Encom) überwachen. Auch dieses Gremium soll mit dem neuen Gesetz entstehen. Geplant ist zudem ein unabhängiger Marktverantwortlicher, analog zu Swissgrid im Strommarkt. Doch soll die Netzinfrastruktur nicht diesem Marktverantwortlichen gehören. Weiter regelt das geplante Gesetz die Sicherstellung der Versorgung, etwa mit der Pflicht, in den Nachbarländern Gas für den Winter einzulagern - die Schweiz hat auf ihrem Boden keine Gasspeicher.
Zugunsten der sicheren Versorgung will der Bundesrat die Vorschriften für den Gasmarkt an jene der EU annähern. Das erleichtere den Handel und die Beziehungen zu den Nachbarländern, schreibt er. Zudem soll das neue Gesetz die Umstellung von fossilem Gas auf erneuerbare Energien begleiten. Weil die Versorgungslage mit Gas weiterhin angespannt ist und das Gasversorgungsgesetz noch nicht vorliegt, verlängerte der Bundesrat am Freitag die Verordnung zur Überwachung und Sicherstellung der Gasversorgung bis Ende 2030. Erlassen wurde die Verordnung zum ersten Mal nach dem Beginn des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022. Sie wurde bereits einmal verlängert, bis Ende 2025.
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