Die parlamentarische Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» wurde 2022 von Nationalrat Philipp Matthias Bregy eingereicht. Sie sieht vor, dass in den Nachbarländern der Schweiz sowie in Holland und Belgien zugelassene Pflanzenschutzmittel hierzulande automatisch zugelassen werden. Obwohl der Bundesrat inhaltlich das Bestreben der Initiative teile, empfiehlt er dem Parlament in seiner Stellungnahme nicht auf den Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) einzutreten, da die Anliegen der Pa. Iv. mit der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV), die am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, bereits erfüllt seien.
Das mit der parlamentarischen Initiative verfolgte Ziel ist laut Bundesrat durch die Revision der PSMV bereits weitgehend erreicht. Ein verbleibender Unterschied besteht darin, dass die neue PSMV ein erleichtertes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vorsieht, die in einem an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedstaat bereits zugelassen sind. Die parlamentarische Initiative will dies auch für in den Niederlanden und in Belgien zugelassene Mittel ermöglichen. Allerdings bestehe, argumentiert der Bundesrat, dieser Unterschied nur theoretisch. Aufgrund des zonalen Zulassungssystems der EU seien Pflanzenschutzmittel, die in den Niederlanden und in Belgien zugelassen sind, auch in Deutschland oder Österreich (und in allen Ländern, die zur Zone Mitte gehören) zugelassen.
Des Weiteren argumentiert der Bundesrat, dass im Rahmen des Schweiz-EU-Pakets vorgesehen ist, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erweitern, um einen gemeinsamen Raum der Lebensmittelsicherheit zu schaffen («Protokoll zur Lebensmittelsicherheit»). Es soll der Schweiz ermöglichen, in das gemeinschaftliche System für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingebunden zu werden. Die Schweiz erhält damit nicht nur den gleichen Status wie ein Mitgliedstaat, sondern kann auch aktiv an der Bewertung und Genehmigung von Wirkstoffen mitwirken, hat Zugang den Daten- und Informationsquellen der EFSA, der Kommission und anderer Mitgliedstaaten und kann sich an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligen. Die Pflanzenschutzmittel werden zwar weiterhin auf nationaler Ebene zugelassen, aber dies in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die von der WAK-N vorbereitete Initiative sieht eine automatische Übernahme der Notfallzulassungen vor. Ziel dieses Automatismus wäre laut Bundesrat eine Beschleunigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln. Dieses Ziel könne aber mit einem Automatismus nicht erreicht werden, denn auch bei einer automatischen Übernahme von ausländischen Entscheidungen müsse zwingend ein Verfahren vorgesehen werden, das den Kantonen oder Organisationen ermöglicht, ein Gesuch für das Inverkehrbringen der betreffenden Mittel einzureichen. Nicht zuletzt sieht die PSMV bei Notfallsituationen bereits ein beschleunigtes Verfahren vor.
Angesichts der Herausforderungen, denen der Agrarsektor in Notfallsituationen konfrontiert ist, schlägt der Bundesrat vor, ein spezifisches Zulassungsverfahren einzuführen, das auf Gesuch hin eingeleitet wird und auf der Anerkennung der Entscheidungen der zuständigen Behörden der Referenzmitgliedstaaten der EU basiert. Ein solcher Ansatz würde sicherstellen, dass die Produktzulassungen in der Schweiz den tatsächlichen Bedürfnissen angemessen entsprechen und gleichzeitig den Prozess erheblich beschleunigen.
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