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31. Oktober 2025

Winterreserveverordnung

Reservekraftwerke bleiben bis 2030 auf Abruf verfügbar

Ein Strommangel wird vom Bundesrat als grösseres Risiko eingestuft als eine Pandemie. Darum hat er sich entschieden, bis Ende 2026 laufende die Winterreserveverordnung zu verlängern, um die bestehenden Verträge mit den Reservekraftwerken bis 2030 verlängern zu können. Ab 2030 sollen neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Zwischenlösung belaufen sich auf über 350 Mio. Franken und sollen über das Netznutzungsentgelt bezahlt werden.

Der Bundesrat hat die Winterreserveverordnung verlängert, um die bestehenden Verträge mit Reservekraftwerken bis 2030 weiterführen zu können. Ohne den Schritt, so der Bundesrat, wäre die Verordnung Ende 2026 ausgelaufen. Nun sollen die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke in Monthey VS und Cornaux NE über Ende April 2026 hinaus verlängert werden. Bestehen bleiben auch die Notstromgruppen.

Das Reservekraftwerk bei General Electric (GE) in Birr AG wird dagegen wie geplant ab April 2026 zurückgebaut, wie eine Sprecherin des Bundesamts für Energie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Im Gegenzug werde ab Februar 2027 der Gasturbinen-Prüfstand des Unternehmens Ansaldo Energia als Übergangs-Reservekraftwerk bereitstehen. Auch diese Anlage befindet sich in Birr AG.

Bereits im Juli hatte die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte die für das Kraftwerk bei Ansaldo nötigen dringlichen Kredite im Umfang von 50 Millionen Franken bewilligt. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Verpflichtungen für die Übergangslösung bis 2030 nach Angaben des Bundes auf 352,3 Millionen Franken.

Strompreiserhöhung für Abnehmer

Die Kosten werden über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Dies soll in den Jahren 2027 bis 2030 zu einer Zusatzbelastung von durchschnittlich rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde führen. Ab 2030 sollen neue Reservekraftwerke in Betrieb gehen. Die Kosten dafür sind gemäss Bund im derzeitigen Tarif noch nicht enthalten.

Strommangel gilt als grösstes Risiko

Mit der thermischen Stromreserve soll die Schweiz besser gegen einen Strommangel gewappnet sein. Ein solcher Mangel wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die thermische Reserve besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Zwar hatte sich das Parlament in der Sommersession auf eine gesetzliche Regelung der heute per Notrecht in der Verordnung verankerten Bestimmungen zum Thema geeinigt. Die Änderung des Stromversorgungsgesetzes kann aber gemäss Bundesrat frühestens 2027 in Kraft treten. Im Unterschied dazu ist die zur Verhinderung eines Strommangels ebenfalls wichtige Wasserkraftreserve im Energie-Mantelerlass gesetzlich verankert.

Quelle

sda

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