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16. Januar 2026

Versorgungssicherheit Elektrizität

Gas- und Dampfkombikraftwerk als Reservekraftwerk

Das Gas- und Dampfkombikraftwerk von Energie Wasser Bern soll ab dem Winter 2026/27 als Reservekraftwerk bereitstehen.  Mit einer elektrischen Leistung von 50 Megawatt (MW) ist es Teil der Übergangslösung für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Schweiz im Winter, bis die neuen Reservekraftwerke im Jahr 2030 betriebsbereit sind.

Laut einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) soll das Gas- und Dampfkombikraftwerk (GuD) der Energiezentrale Forsthaus ab dem nächsten Winter bis in den Frühling 2030 als Reservekraftwerk für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz dienen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und Energie Wasser Bern (ewb) haben einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Das Kraftwerk verfügt über eine elektrische Leistung von 50 MW. Um die Anlage als Reservekraftwerk nutzen zu können, braucht es laut Medienmitteilung technische Nachrüstungen, die vor dem Winter 2026/27 durchgeführt werden sollen.

Ergänzung zu den Kraftwerken in Birr, Monthey und Cornaux

Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Die ersten neuen Reservekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt, die vom UVEK im Mai 2025 mit der Projektierung der Anlagen beauftragt wurden, werden laut BFE jedoch frühestens ab 2030 vollständig zur Verfügung stehen. Bis dahin brauche es eine Übergangslösung. Dazu hat das UVEK im Juli 2025 einen Vertrag mit Ansaldo Energia unterzeichnet für die Bereitstellung ihres Gasturbinen Prüfstands in Birr als Reservekraftwerk mit einer Leistung von 250 MW. Zur Übergangslösung gehören auch die beiden Reservekraftwerke Monthey und Cornaux sowie die Notstromgruppen mit einer Gesamtleistung von 280 MW. Diese Verträge sollen bis 2030 verlängert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Übergangslösungen ist die Winterreserveverordnung, die vom Bundesrat im Oktober 2025 bis Ende 2030 verlängert wurde. Die Winterreserveverordnung soll per 1. Januar 2027 durch eine Nachfolgeverordnung auf Basis des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) abgelöst werden.

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