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06. März 2026

Trinkwassersicherheit und -kosten

AWBR veröffentlicht Trinkwasser-Memorandum

Ungenügender Trinkwasserschutz, eine unzureichende Stoffprüfung, der unzulängliche Rechtsvollzug oder eine mangelnde Herstellerverantwortung verteuern das Trinkwasser. Wie die Trinkwasserkunden vor diesen fremdverschuldeten Kosten und Risiken geschützt werden können, zeigt das vom Trinkwasser-Verband AWBR veröffentlichte Memorandum in zehn Grundsätzen auf.

Im Februar stellte die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) ihr Trinkwasser-Memorandum vor. Damit möchte die AWBR aufzeigen, welche Grundsätze sie als wichtig erachtet, um eine zukunftssichere und wirtschaftlich tragfähige öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Die Arbeitsgemeinschaft von über 60 Wasserversorgungen aus Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zählt in ihrem Papier zehn Grundsätze auf, die jeweils kurz erklärt werden.

Die genannten Grundsätze lauten:

  1. Integrales Wassermanagement (Nutzung eines Wasserressourcen-Nutzungsplan)
  2. Rechts- und Planungssicherheit für die Trinkwasserversorgung (Absicherung der Versorgungsinfrastruktur)
  3. Vorrangstellung des Trinkwassers (Vorrang bei Nutzungskonflikten)
  4. Keine Privatisierung im Trinkwassersektor
  5. Staatliches Förderregime für Verbundlösungen (Förderung von gebietsübergreifender Zusammenarbeit)
  6. Konsequente Umsetzung des Vorsorge- und Vermeidungsprinzips (Erhalt einer naturnahen Trinkwassergewinnung)
  7. Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips mit Sanierungspflicht (Inverkehrbringer- und Herstellerverantwortung)
  8. Trinkwassergerechte Produktezulassung und Einleitbewilligungen (Produktzulassungen und Gewässereinleitbewilligungen regelmässig anhand neuester Erkenntnisse prüfen)
  9. Systematische Digitalisierung und Effizienzsteigerung (Verfügbarmachung der Daten aller wasserrelevanten Stakeholder)
  10. Innovative Forschung und Entwicklung (staatlich geförderte Forschung und Entwicklung)

 

Versäumnisse und Fehlentwicklungen landen auf der Kostenabrechnung

Laut der AWBR hat die öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr die Versäumnisse und Fehlentwicklungen ausbaden müssen. Durch diese Versäumnisse entstünden zunehmend gesamtgesellschaftliche und kommunale Folgekosten, die sich dann auf der Trinkwasserrechnung niederschlagen.

Wie brisant diese Kostenfolgen einzuschätzen sind, so die AWBR, lassen deutsche Versicherungsgesellschaften vermuten, die PFAS-Risiken mittlerweile explizit aus dem Versicherungsschutz ausschliessen würden. Und welche Kosten den Wasserkunden drohen, zeige auch die süddeutsche Gemeinde Rastatt, wo sich die Trinkwasserpreise seit 2015 aufgrund von PFAS-belastetem Grundwasser und entsprechender Trinkwasseraufbereitung verdoppelt hätten.

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