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25. März 2026

Quaggamuschel

Auf dem Linthkanal dürfen keine Motorschiffe mehr verkehren

Die Linthkommission hat beschlossen auch weiterhin keine motorisierten Schifffahrten auf dem Linthkanal zu erlauben. Damit soll eine Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel vom (Zürcher) Obersee in den Walensee verhindert werden. Private Boote und Paddleboards sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Auf dem Linthkanal werden auch in diesem Jahr keine Motorschifffahrten bewilligt. Damit soll eine Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel sowie weiterer invasiven Wasserorganismen verhindert werden. Die Quaggamuschel verbreitet sich in der Schweiz immer weiter und hat unter anderem den Zürichsee befallen. Bereits seit Anfang 2025 würden keine Bewilligungen für Motorschifffahrten zwischen Obersee und Walensee mehr ausgestellt. Die Kommission des Linthwerks (https://www.linthwerk.ch/ ) hat nun beschlossen, die Regelung zu verlängern und bis auf Weiteres keine Bewilligungen für Motorschifffahrten auf dem Linthkanal zu erteilen.

Zuteilung der Gewässersysteme geregelt

Im Januar 2026 haben laut Mitteilung die zuständigen Fachstellen der Kantone festgelegt, zu welchem Gewässersystem der Linthkanal künftig zählt. Die Grenze wird in Ziegelbrücke auf Höhe der Ziegelbrückstrasse-Brücke gezogen. Flussabwärts gehört der Linthkanal zum Gewässersystem des Zürichsees, flussaufwärts zum Walensee.

Durch diese klare Grenze soll verhindert werden, dass Schiffe und Boote ungereinigt zwischen den beiden Seen verkehren und damit die Quaggamuschel oder andere invasive Arten verschleppen. Gleichzeitig werde der kommerzielle Gummiboot-Betrieb weiterhin ermöglicht. Dessen Boote starten in Ziegelbrücke unterhalb der neuen Gewässergrenze und fahren bis in den Obersee.

Private Gummiboote und SUPs weiterhin erlaubt

Private Gummiboote und Stand-up-Paddleboards (SUPs) ohne amtliche Kennzeichen sind von der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht sowie von der neuen Gewässergrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin auf dem ganzen Linthkanal verkehren. Da sie nur flussabwärts benutzt werden können und grundsätzlich trocken eingewassert werden, ist das Risiko gering, dass damit Quaggamuscheln in den Walensee verschleppt werden. Auch diese Transportmittel müssen jedoch gemäss Vorgaben der Kantone gereinigt werden. Hier appelliert die Linthkommission an die Eigenverantwortung der Freizeitnutzerinnen und -nutzer.

 

Quellen und weitere Informationen

sda

Medienmitteilung des Linthwerks

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