Seit 2024 gelten PFAS-Höchstwerte für Fleisch, Fisch und Eier. Lokal stark erhöhte PFAS-Belastungen der Umwelt erschweren es manchen landwirtschaftlichen Betrieben, Lebensmittel so zu produzieren, dass diese die Höchstwerte einhalten. Solche Betriebe müssen PFAS-Reduktionsmassnahmen einleiten oder ihre Produktion neu ausrichten. Die Motion 25.3421 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass solche Betriebe mehr Zeit für die Umstellung erhalten und währenddessen ein wirtschaftliches Auskommen sichergestellt bleibt. Dafür soll es befristet möglich sein, Fleisch, Fisch und Eier, die die geltenden PFAS-Höchstgehalte überschreiten, zu vermischen und daraus ein konformes Endprodukt herzustellen. Die Enderzeugnisse müssen die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Konsumierenden müssen über das Vermischen informiert werden. Die Sonderregelung soll befristet für drei Jahre gelten.
Die Motion der UREK-S verlangt auch striktere Regelungen für PFAS im Trinkwasser. Dafür will der Bundesrat die Höchstwerte der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 übernehmen. Zudem soll für vier bestimmte PFAS ein noch strengerer Grenzwert gelten, unter anderem auch, so der Bundesrat in seiner Mitteilung, um den PFAS-Gehalt in Tränkewasser für Tiere zu senken. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen eröffnet und sie dauert bis 18. September 2026.
Ausserdem beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 zudem, bis im März 2027 einen Entwurf für eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, um PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen zu unterstützen. Gleichzeitig müssen die PFAS-Höchstgehalte für Lebensmittel in allen Kantonen einheitlich vollzogen werden. Dafür hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 27. Mai 2026 eine Weisung an die kantonalen Vollzugsbehörden erlassen. Sie formuliert die Vorgaben für einen einheitlichen Vollzug und schafft Rechtssicherheit für die kantonalen Behörden sowie die Lebensmittelbetriebe.
Langfristig muss das Augenmerk darauf liegen, den Eintrag von PFAS in die Umwelt, und damit auch in die Lebensmittelkette, zu reduzieren. Eine enge Koordination von Bund und Kantonen ist dafür erforderlich. Der Bundesrat wird weitere entsprechende Massnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für langlebige Chemikalien vorlegen.
Medienmitteilung des Bundesrates
Medienmitteilung «PFAS: Rechtsgrundlage für wirtschaftliche Härtefälle»
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)