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04. September 2026

Wasserstoffmarkt Schweiz

Bundesrat gegen staatliche Finanzgarantie für Wasserstoff-Transitleitung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. September 2026 einen Untersuchungsbericht verabschiedet, der prüft, ob die Wasserstoff-Transitleitung von staatlicher Seite abgesichert werden sollte. Auf Basis dieses Berichtes hat der Bundesrat sich gegen eine staatliche Absicherung entschieden. Für ihn besteht zurzeit kein übergeordnetes Interesse. Laut eigener Aussage will sich der Bundesrat die Möglichkeit für einen Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz offenhalten und möchte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf dazu prüfen.

Aufgrund der Ergebnisse des Prüfberichts, der vom Bundesamt für Energie ausgearbeitet wurde, hat der Bundesrat am 02. September 2026 entschieden, auf eine finanzielle Absicherung durch den Bund zu verzichten. In einer Medienmitteilung gibt der Bundesrat eine ungewisse Entwicklung des heimischen Wasserstoffmarktes in Verbindung mit fehlenden verlässlichen Analysen als Grund an. Dadurch seien keine verlässlichen Annahmen der Bedarfsentwicklung möglich. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse oder das Vorliegen von Marktversagen, welche eine staatliche Unterstützung rechtfertigen könnten, sind laut Bundesrat nicht nachzuweisen. Zudem bieten die bestehenden Rechtsvorschriften keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine staatliche Mitfinanzierung oder Absicherung. Hier müsste, so der Bundesrat, zunächst eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Laut Medienmitteilung sieht der Bundesrat jetzt in erster Linie die Energiebranche und die Unternehmenseigner (insbesondere die Gemeinden, Städte und Kantone) dafür verantwortlich, eine dem Verursacherprinzip entsprechende Finanzierungslösung für die Umrüstung der Transitgasleitung auf Wasserstoff zu finden.

Neubewertung zukünftig möglich

In der entsprechenden Medienmitteilung hält der Bundesrat fest, dass eine Anbindung der Schweiz an das künftige Wasserstoffnetz in Europa für ihn wichtig ist. Eine Prüfung des Anliegens der Projektanten sei deswegen später nochmals möglich. Voraussetzung für eine erneute Prüfung sei aber das Vorhandensein eines ausgereiften Projekts, ein fortgeschrittener Hochlauf des Wasserstoffmarktes sowie das Vorliegen von fundierten Bedarfsanalysen für die Nachfrageentwicklung für die Schweiz, so der Bundesrat.

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