Der Bundesrat hat Ende Oktober eine Strategie und einen Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Sie sollen Ziele vorgeben und wichtige Massnahmen festhalten, um in der Schweiz die Risiken des Klimawandels zu begrenzen. Zusätzlich hat der Bundesrat Massnahmen im Bereich Hitzemonitoring und beim Gesundheitsschutz von Mensch und Tier beschlossen.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 die Strategie und den Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel für den Zeitraum von 2026-2031 verabschiedet. Gemäss seiner Medienmitteilung legt die Strategie auf Bundesebene die Ziele, Grundsätze und Prioritäten der Anpassung an den Klimawandel fest. In 30 Handlungsfeldern soll die Strategie aufzeigen, mit welchen Massnahmen sich Klimarisiken verringern lassen und sich Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft besser anpassen können. Die Umsetzung der Anpassungsstrategie ist im Aktionsplan mit 56 Massnahmen festgehalten.
Die Strategie basiert gemäss Bundesrat auf der Klimarisikoanalyse 2025 des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und den Klimaszenarien 2025 von MeteoSchweiz und der ETH Zürich. Im Zentrum stehen der Schutz der Bevölkerung vor Hitze sowie das Wassermanagement zur Bewältigung von Trockenheit. Wichtige Handlungsfelder seien zudem die zunehmenden Naturgefahren und die Veränderung von Lebensräumen, Artenzusammensetzung und Landschaften.
Hitze und Trockenheit: weitere Massnahmen
Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie und der Aktionsplan beinhalten unter anderem folgende Ansatzpunkte:
- Mit dem Programm «Adapt+» fördert der Bund seit 2025 Massnahmen, die die Risiken des Klimawandels minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und die Umwelt schützen und die Anpassungsfähigkeit erhöhen. Kantone, Städte und Gemeinden können via «Adapt+» finanzielle Unterstützung für Anpassungsprojekte beantragen. Als Antwort auf den aussergewöhnlich heissen und trockenen Sommer 2026 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, zu prüfen, wie «Adapt+» finanziell und organisatorisch weiterentwickelt werden kann, damit flexibler auf die Folgen des Klimawandels reagiert werden kann.
- Die seit 2025 betriebene Trockenheitsplattform des Bundes hat sich laut Bundesrat insbesondere im Sommer 2026 bewährt. Die frühzeitige Warnung und die laufende Beurteilung der Entwicklung seien ohne diese Plattform nicht möglich gewesen. Die Trockenheitsplattform soll jedoch weiterentwickelt werden. Die bestehenden Informationen sollen ergänzt werden, damit ersichtlich wird, wie sich Trockenheit auf die einzelnen Sektoren auswirkt.
- Aufgrund der starken Auswirkungen der Trockenheit auf die Landwirtschaft hat das UVEK am 17. September 2026 gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, den Kantonen und verschiedenen Verbänden und Organisationen einen Runden Tisch zu spezifischen Landwirtschaftsthemen durchgeführt. Im Fokus standen insbesondere die Alpwirtschaft und dabei die Erschliessung für den Wassertransport sowie die Bewilligung von Wasserspeichern. Die Diskussion zeigte, dass die Zuständigkeiten grundsätzlich klar sind, dass jedoch der Handlungsspielraum des Bundes für raschere und einfachere Bewilligungsverfahren für Bewirtschaftungswege sowie für Wasserspeicher noch besser ausgeschöpft werden soll. In diesem Zusammenhang beantragt der Bundesrat die Annahme von zwei Motionen.
- Damit sich Bund, Kantone und Gemeinden besser auf Hitze- und Trockenperioden vorbereiten können, soll MeteoSchweiz neue nationale Hitzekarten und Extremszenarien entwickeln. Ziel ist es zu zeigen, wie stark Wohngebiete in Stadt und Land, kritische Infrastrukturen sowie Landwirtschafts- und Waldflächen betroffen sind. Sie sollen eine einheitliche Lagebeurteilung ermöglichen, gezieltere Warnungen unterstützen und der Planung von Schutz- und Anpassungsmassnahmen dienen. Ergänzende Worst-Case-Szenarien sollen zudem aufzeigen, welche Hitzeextreme aktuell und in Zukunft möglich sind. Die Informationen und zugrundeliegenden Daten werden über ein öffentliches Hitze-Dashboard frei zugänglich sein, so der Bundesrat.
- Um den Schutz der Bevölkerung vor hitze- und klimabedingten Gesundheitsrisiken weiter zur stärken, wird das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, ein Kompetenzzentrum aufzubauen. Dieses soll die Koordination zwischen den beteiligten Akteuren sicherstellen und ein Gesundheitsmonitoring zur Wirksamkeit von Anpassungsmassnahmen einrichten. Gemäss Bundesrat soll in diesem Rahmen auch die Erfassung von hitzebedingten Todesfällen und Hospitalisationen weiterentwickelt werden. Zusätzlich werde ein risikobasiertes Konzept zur Überwachung von Kühltürmen und anderen Wasseranlagen mit Legionellenrisiko entwickelt.
- Für sehr hitzeexponierte Tätigkeiten, insbesondere in der Baubranche, sind praxistaugliche Lösungen erforderlich. Am Runden Tisch «Bauarbeiten bei Hitze» wurden mögliche Anpassungen der Bauarbeitenverordnung bereits diskutiert, eine Einigung konnte bislang jedoch nicht erzielt werden, hält der Bundesrat in seiner Medienmitteilung fest. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird deshalb beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft die Sozialpartner zu einer Aussprache einzuladen, um einen Konsens über die Einführung von Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz in der Baubranche zu erzielen.
- Zur Stärkung der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit hat der Bundesrat zudem beschlossen, zusätzliche Forschungsvorhaben im Tätigkeitsfeld des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finanzieren. Schwerpunkte seien unter anderem die Entwicklung von Frühwarnsystemen und Risikokarten für Tiergesundheits- und Tierschutzrisiken, durch Mücken und Zecken übertragene Krankheiten oder die Auswirkungen von Hitze und Trockenheit auf die mikrobiologische und chemische Sicherheit entlang der Lebensmittelkette.
Die für die Trockenheitsplattform notwendigen Mittel belaufen sich laut Bundesrat auf 2,1 Millionen Franken. Sie sollen mit der nächsten Finanzplanungsperiode für das Jahr 2029 beantragt werden. Die Kosten für die zusätzlichen Aufgaben im EDI belaufen sich ab 2027 auf 4,4 Millionen Franken und ab 2030 auf 3 Millionen Franken jährlich.
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