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04. November 2026

Nutzungskonflikte Wasser

Aargau weist Beschwerde gegen Einschränkung des Wasserbezugs ab

Das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die Beschwerde einer Privatperson gegen ein kommunales Wasserbezugsverbot abgewiesen. Damit stützt die Behörde die Massnahme der Gemeinde gegen den Wassermangel im Hitzesommer und weist ausdrücklich auf die Gemeindeautonomie hin.

Ein Anwohner reichte eine Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung seines Gemeinderats zur Einschränkung des Wasserbezugs ein, wie aus dem Entscheid (Entscheid BVURA.26.439 vom 14.8.2026) der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervorgeht. Die betroffene Gemeinde ist im Entscheid nicht genannt, aber aus den Ausführungen geht hervor, dass sie im Bünz- oder Reusstal liegt. Der Rechtsdienst des BVU hat diese Einschränkung in einem Leitentscheid nun als rechtens und verhältnismässig bewertet. Die Einschränkung sei durch die Gemeindeautonomie gedeckt und die Gemeinde habe die Sicherung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung klar und zulässig über private Freizeitinteressen gestellt.

Gemeinde hat Spielraum

Die Regelung der kommunalen Wasserversorgung und die Würdigung der lokalen Verhältnisse fallen laut BVU in den Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Gemeinde. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen würden diesen Spielraum nur mit Zurückhaltung überprüfen. Ausserdem ermächtige das kantonale Wassernutzungsgesetz die Gemeinden, bei drohendem Wassermangel, den Wasserverbrauch von untergeordneten Bedürfnissen entschädigungslos einzuschränken oder zu verbieten.

Die Gemeinde des Beschwerdeführers liegt auf einem Hügel und besitzt keinen eigenen Zugang zu Grundwasserströmen im Talboden, wie aus dem Entscheid hervorgeht. Wegen der Sommerhitze drohten die eigenen Quellen zu versiegen. Die Trockenheit betreffe die gesamte Region. Im vergangenen Hitzesommer erliessen gemäss BVU im Aargau 17 Gemeinden Verbote und 68 weitere gaben Sparaufrufe heraus.

Wasserbezug teilweise eingeschränkt

Der Beschwerdeführer besitzt ein Grundstück mit Garten und Schwimmbad. Der Gemeinderat untersagte Mitte Juni wegen der anhaltenden Trockenheit das Bewässern von Ziergärten, das Befüllen von Pools sowie das Reinigen von Autos. In der Beschwerde wurde insbesondere die mangelhafte Begründung durch den Gemeinderat kritisiert.

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