Das aktuelle Gewässerschutzgesetz wurde im Jahre 2011 revidiert und verankerte die Revitalisierung von Flüssen und Seen, die Sicherung der Gewässerräume und die ökologische Sanierung der Wasserkraft auf Gesetzesebene. 15 Jahre später, so eine Bilanz des Schweizerischen Fischereiverbandes (SFV) an einer öffentlichen Veranstaltung, bleibt die Umsetzung weit hinter den Zielen zurück. Die Lage der Fische sei alarmierend, so der SFV: Drei von vier einheimischen Fischarten stehen auf der Roten Liste; sie sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben.
Für den Verband besteht deswegen dringender Handlungsbedarf. Statt einzelner Vorzeigeprojekte sei eine flächendeckende, deutlich schnellere ökologische Aufwertung der Gewässer nötig und die kommenden Jahre seien entscheidend für viele Fischbestände. Aus diesem Grund prüft der SFV alle möglichen politischen Schritte. Unter anderem auch eine neue eidgenössische Volksinitiative.
Neben politischen Schritten verlangt der SFV die konsequente Umsetzung der geltenden Grundlagen und bekräftigt fünf zentrale Forderungen:
Der SFV anerkennt die Bedeutung der Wasserkraft für eine sichere, erneuerbare Stromversorgung. Die gesetzlich vorgeschriebene ökologische Sanierung bestehender Anlagen darf dennoch nicht aufgeschoben werden. Naturnahe, beschattete Gewässer mit vielfältigen Lebensräumen, kühlen Zuflüssen und einem möglichst natürlichen Wasserhaushalt («Schwammland») helfen gegen Hitze und Trockenheit. Revitalisierungen dienen damit der Biodiversität und der Klimaanpassung.
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