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06. November 2026

15 Jahre Gewässerschutzgesetz

Fischereiverband: Dringender Handlungsbedarf beim Gewässerschutz

Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens der aktuellen Gewässerschutzgesetzgebung lud der Schweizerische Fischereiverband Politik und Bevölkerung zu einer Veranstaltung, um eine Bestandesaufnahme zu machen. Die Einschätzung des Verbandes ist deutlich: Gute gesetzliche Grundlagen sind vorhanden, doch Revitalisierungen und die ökologische Sanierung der Wasserkraft kommen viel zu langsam voran.

Das aktuelle Gewässerschutzgesetz wurde im Jahre 2011 revidiert und verankerte die Revitalisierung von Flüssen und Seen, die Sicherung der Gewässerräume und die ökologische Sanierung der Wasserkraft auf Gesetzesebene. 15 Jahre später, so eine Bilanz des Schweizerischen Fischereiverbandes (SFV) an einer öffentlichen Veranstaltung, bleibt die Umsetzung weit hinter den Zielen zurück. Die Lage der Fische sei alarmierend, so der SFV: Drei von vier einheimischen Fischarten stehen auf der Roten Liste; sie sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben.

Für den Verband besteht deswegen dringender Handlungsbedarf. Statt einzelner Vorzeigeprojekte sei eine flächendeckende, deutlich schnellere ökologische Aufwertung der Gewässer nötig und die kommenden Jahre seien entscheidend für viele Fischbestände. Aus diesem Grund prüft der SFV alle möglichen politischen Schritte. Unter anderem auch eine neue eidgenössische Volksinitiative.

Mehr Tempo, mehr Mittel, konsequenter Vollzug

Neben politischen Schritten verlangt der SFV die konsequente Umsetzung der geltenden Grundlagen und bekräftigt fünf zentrale Forderungen:

  • Revitalisierungen beschleunigen: Die vorgesehenen 4'000 Kilometer sollen spätestens 2060 statt erst 2090 revitalisiert werden. Dazu sind die Bundesmittel zu verdoppeln und beschlossene KĂĽrzungen rĂĽckgängig zu machen.
  • Gewässerräume sichern: Die Ausscheidung der Gewässerräume muss spätestens 2030 abgeschlossen sein.
  • Wasserkraft sanieren: Fischgängigkeit und Geschiebehaushalt sind wiederherzustellen und schädliche Schwall-Sunk-Effekte zu vermindern – grundsätzlich bis 2030, bei komplexen Projekten bis 2040.
  • Restwasser schĂĽtzen: Ausreichende Restwassermengen sind unverzichtbar; eine weitere Abschwächung der Bestimmungen lehnt der SFV ab.
  • Aktionsplan Fische stärken: Besonders bedrohte Arten und Bestände brauchen zusätzliche Mittel und wirksame Massnahmen.

Der SFV anerkennt die Bedeutung der Wasserkraft für eine sichere, erneuerbare Stromversorgung. Die gesetzlich vorgeschriebene ökologische Sanierung bestehender Anlagen darf dennoch nicht aufgeschoben werden. Naturnahe, beschattete Gewässer mit vielfältigen Lebensräumen, kühlen Zuflüssen und einem möglichst natürlichen Wasserhaushalt («Schwammland») helfen gegen Hitze und Trockenheit. Revitalisierungen dienen damit der Biodiversität und der Klimaanpassung.

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