Innovation und Fortschritt in einer Branche hängen aber nicht nur von den Fachleuten ab, sondern auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie das Beispiel Abwasserreinigung zeigt. Im Jahr 2016 führte die Schweiz als erstes Land gesetzliche Anforderungen zur Entfernung von Spurenstoffen aus häuslichem Abwasser ein. Dies führte zu einem Innovationsschub – und dazu, dass häufig Fachleute aus dem Ausland unsere ARA besuchen, um vom neuen Know-how zu profitieren.
Demgegenüber sind die gesetzlichen Vorgaben zur Stickstoffelimination seit über 25 Jahren unverändert niedrig. Entsprechend verfügen viele ARA nicht über etablierte Verfahren und entfernen Stickstoffverbindungen lediglich zu rund 50 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland sind es im Durchschnitt über 80 Prozent.
Aktuell befindet sich eine Gesetzesvorlage in der Vernehmlassung, die das ändern soll. Kern der Revision ist die verstärkte Entfernung von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen sowie eine kantonale Planung zur Umsetzung der Massnahmen. Beim Stickstoff orientiert sich die Vorlage an den Vorgaben der EU, welche die Mitgliedsstaaten bis 2045 erreichen müssen. Die mit der Revision vorgeschlagene Umsetzungsfrist bis 2050 widerspiegelt deren Tragweite und gibt Betreibern und Kantonen den nötigen Planungshorizont, um die Abwasserreinigung langfristig und ressourceneffizient weiterzuentwickeln.
Ich bin überzeugt, dass wir damit eine durchgehend hochstehende Abwasserreinigung erreichen und bestehende Defizite beheben können. Dies, um unsere Gewässer und Trinkwasserressourcen auch künftig in Zeiten des Klimawandels wirksam zu schützen – und um der Verantwortung der Schweiz, der Wasserqualität im Wasserschloss Europas Sorge zu tragen, weiterhin gerecht zu werden.
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