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12. Dezember 2016

Bundesamt für Energie

Mitgestalten beim Vollzug des Rohrleitungsgesetzes

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Jahr 2014 zur Überprüfung des Vollzugs des Rohrleitungsgesetzes (RLG) eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr Ziel ist die Umsetzung und die Ausübung der kantonalen Aufsicht über die Rohrleitungsanlagen und die Oberaufsicht durch den Bund zu präzisieren. Resultat dieser Arbeit ist eine Bundesrichtlinie, die 2017 in Kraft treten soll.

Das BFE plant, die Kantone in einer Plenarsitzung noch im Dezember 2016 über den Stand der Arbeiten und das weitre Vorgehen zu informieren. Den Kantonen wird anschliessend die Möglichkeit gegeben, in einer kurzen Konsultation im Januar 2017 Stellung zur aktuellen Version der Bundesrichtlinie zu beziehen.

Die SVGW-Geschäftsstelle steht in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Energie und bringt sich inhaltlich in die Erarbeitung der Richtlinie ein. Sie empfiehlt zudem allen Gasversorgungsunternehmen, mit den zuständigen kantonalen Stellen Kontakt aufzunehmen und die Mitarbeit bei der Gestaltung des künftigen Vollzuges der kantonalen Aufsicht anzubieten.

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