Die Klimastrategie der Schweiz sieht in zahlreichen Anwendungsbereichen eine direkte Elektrifizierung vor. Das ist plausibel, da das mit Abstand grösste Potenzial für die Produktion einheimischer Energie in der Erzeugung erneuerbarer Elektrizität liegt. Dennoch verbleiben Anwendungen, in denen nachhaltige Brenn- und Treibstoffe aufgrund ihrer hohen Energiedichte, der einfachen Speicherbarkeit, bestehender Infrastrukturen oder Prozessanforderungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Hochtemperaturprozesse, Spitzenlastabdeckung, saisonale Energiespeicherung, Teile des Schwerverkehrs, Spezialfahrzeuge sowie Luft- und Schifffahrt. Für diese Bereiche gewinnen nachhaltige flüssige und gasförmige Energieträger an Bedeutung.
Die Energieperspektiven 2050+ des Bundesamtes für Energie schätzen den Bedarf der Schweiz an nachhaltigen flüssigen und gasförmigen Energieträgern bis 2050 je nach Szenario auf jährlich 50 bis 80 TWh1. Davon wird ein Anteil von 25 bis 50% biogenen und 50 bis 75% nicht-biogenen Ursprungs erwartet. Rund 90% dieser Energieträger werden voraussichtlich importiert werden müssen, da die Schweiz nicht über die erforderlichen Ressourcen für eine entsprechende einheimische Produktion verfügt.
1Â https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/politik/energieperspektiven-2050-plus.html
Nachhaltige Brenn- und Treibstoffe, oftmals auch synthetische Brenn- und Treibstoffe genannt, die in beliebigen Verhältnissen mit fossilen Energieträgern mischbar sind, werden als Drop-in Fuels bezeichnet. Ein solches Beispiel ist synthetisches Methan, das beliebig mit fossilem Erdgas und/oder auch aufbereitetem Biogas gemischt werden kann. Die chemische Zusammensetzung und die physikalischen Spezifikationen von Drop-in Fuels entsprechen deshalb auch weitgehend denjenigen der fossilen Pendants. Sie unterscheiden sich aber durch deren ökologischem Mehrwert (Fig. 1), der in Form entsprechender Herkunftsnachweise (HKN) separat vom Energieinhalt gehandelt wird.
Für die Vermarktung nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe ist nicht nur die technische Kompatibilität mit bestehenden Infrastrukturen, Handelsplattformen und Anwendungen entscheidend, sondern auch ein eindeutiger Nachweis des ökologischen Mehrwerts. Nur so können nachhaltige Energieträger in den Instrumenten der Klimagesetzgebung angerechnet werden. Von grundlegender Bedeutung neben dem Nachweis der Einhaltung der ökologischen Anforderungen ist bei der Zertifizierung die Vermeidung von Mehrfachanrechnungen von Treibhausgasminderungen.
Da der Transport nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe vergleichsweise kostengünstig ist, sollten für deren Produktion stabile Länder mit hoher Sonneneinstrahlung, viel ungenutzter Fläche, bestehender Energielogistik und einer überzeugenden Strategie zur Produktion erneuerbarer Energie ausgewählt werden. In diesem Beitrag wird beispielhaft der Logistikpfad für die Produktion von synthetischem Methan in Oman2 zur Versorgung der Schweiz aufgezeigt. Oman liegt im Sonnengürtel, wo pro Quadratmeter PV-Fläche im Vergleich zur Schweiz rund doppelt so viel erneuerbare Elektrizität produziert werden kann. Zudem weisen Länder im Sonnengürtel oftmals grosse ungenutzte Wüstenflächen, beziehungsweise grosse ungenutzte Stromproduktionspotenziale auf, die für die Herstellung synthetischer Brenn- und Treibstoffe genutzt werden können. Eine grössere Herausforderung als die Bereitstellung von erneuerbarer Energie in Wüstenregionen ist dabei die CO2-Versorgung. Bis gross-skalige Direct Air Capture-Anlagen verfügbar sind, wird diese mit grosser Wahrscheinlichkeit für die Produktion nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe limitierend sein.
2 IEA (2023): Renewable Hydrogen from Oman – A producer economy in transition.Â
Der ökologische Mehrwert nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe wird in Herkunftsnachweisen abgebildet, die in entsprechenden gesetzlichen Regelwerken detailliert geregelt sind. Die nachhaltigen Energieträger müssen diesen Regelwerken gemäss zertifiziert sein, damit Herkunftsnachweise ausgestellt werden können.
Im Folgenden wird dargestellt, wie die Zertifizierung importierter synthetischer Drop-in Fuels erfolgt.
Nachhaltige flüssige Brenn- und Treibstoffe müssen direkt in die Schweiz importiert werden. Diese müssen entweder nach schweizerischem oder europäischem Recht zertifiziert sein. Nachhaltige gasförmige Brenn- und Treibstoffe können über ein Nachbarland importiert werden, benötigen dafür aber eine Zertifizierung nach der Europäischen Renewable Energy Directive III (RED-III).3, 4 Dies geschieht durch eines der in der EU anerkannten Zertifizierungssysteme wie ISCC EU,CertifHy oder REDcert. Die entsprechenden Zertifizierungsstellen müssen dafür nach ISO/IEC 17065 akkreditiert und von der EU anerkannt sein.5
3 Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 zur Festlegung einer Unionsmethodik mit detaillierten Vorschriften für die Herstellung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe nichtbiologischen Ursprungs.
4 Delegierte Verordnung (EU) 2023/1185 zur Festlegung eines Mindestschwellenwerts für die Einsparung von Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen aus recyceltem Kohlenstoff und zur Festlegung einer Methodik zur Bewertung der Einsparung von Treibhausgasemissionen bei flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen nichtbiologischen Ursprungs sowie bei Kraftstoffen aus recyceltem Kohlenstoff.
5Â https://iscc-system.org/certification/certification-process/certification-bodies/
Im Zentrum der Produktzertifizierung stehen drei technische Nachweisfelder:
Für Anlagenbetreiber bedeutet dies: Ohne robuste Mess-, Bilanzierungs- und Datensysteme können synthetische Energieträger zwar technisch hergestellt werden, jedoch nicht im Rahmen obligatorischer Massnahmen in den Markt gebracht werden. Die Zertifizierung bildet daher einen integralen Bestandteil der Planung von Anlagen zur Produktion nachhaltiger Energieträger.
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Der erste Schritt der Zertifizierung besteht aus der Vor- und Hauptzertifizierung der Produktionsanlage unter einem der oben genannten Systeme. Dies ermöglicht die Registrierung der Produktionsanlagen bei einer nationalen Ausgabestelle von Herkunftsnachweisen. Sind diese Ausgabestellen Mitglied Europäischer Handelsplattformen wie der Association of Issuing Bodies (AIB) oder dem European Renewable Gas Registry (ERGaR), können die Herkunftsnachweise grenzüberschreitend gehandelt werden.
Für importierte nachhaltige Energieträger in die Schweiz fungiert Pronovo – ein Tochterunternehmen der Swissgrid – als Ausgabestelle von Herkunftsnachweisen. Bei der Einspeisung nachhaltiger gasförmiger Energieträger in eine Pipeline in einem Nachbarland erfolgt die Ausstellung der Herkunftsnachweise im entsprechenden Land mit Übertragung via AIB- oder ERGaR-Hub in die Schweiz. Figur 2 zeigt exemplarisch einen Transportpfad mit Produktion und Zertifizierung von synthetischem Methan nach der Europäischen Renewable Energy Directive III (RED-III) in Oman mit Transport via Schiff nach La Spezia in Italien und dortiger Einspeisung in das Europäische Gasnetz. Die Ausstellung der entsprechenden Herkunftsnachweise erfolgt in diesem Fall durch die italienische HKN-Ausgabestelle Gestore dei Servizi Energetici (GSE). Die GSE-Herkunftsnachweise können dann auf dem AIB- oder ERGaR-Hub für den Transfers zu Pronovo in der Schweiz bereitgestellt werden.
Die Anrechnung einer CO2-Reduktion in der Schweiz erfolgt schlussendlich über die Beschaffung und Löschung entsprechender Herkunftsnachweise auf der Pronovo-Plattform. Das Verfahren ist in der Energieverordnung (EnV Art. 4a – Brenn- und Treibstoffe) sowie in der UVEK-Verordnung über Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe geregelt.
Das schweizerische Herkunftsnachweis-System wird als Software-as-a-Service-Plattform geführt und setzt dabei einen inländischen Book-and-Claim-Ansatz um. Dies bedeutet, dass importierte nachhaltige Brenn- und Treibstoffe – mit Ausnahme des oben geschilderten Imports gasförmiger Energieträger via Gasnetz-Einspeisung in einem Nachbarland – physisch in die Schweiz importiert werden müssen und die Auftrennung in Energieträger und ökologischen Mehrwert, dargestellt in Form von Herkunftsnachweisen, erst in der Schweiz erfolgt. Herkunftsnachweise können selbstverständlich auch für die in der Schweiz produzierten nachhaltigen Energieträger ausgestellt werden.
Die Herkunftsnachweise müssen einem oder mehreren Instrumenten der Energie- oder Klimagesetzgebung zugewiesen werden und werden bei der Anrechnung der entsprechenden CO2-Minderung oder nach Ablauf der Gültigkeit von 18 Monaten gelöscht.
Die ökologischen Anforderungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für nachhaltige Energieträger sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) festgelegt.6 Dazu zählen im Wesentlichen eine Treibhausgasreduktion von mindestens 40% über den Lebenszyklus gegenüber konventionellen fossilen Energieträgern, eine maximale Erhöhung anderer Umweltbelastungen um 25% über den Lebenszyklus sowie der Ausschluss von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder hoher Biodiversität.
6Â https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/250/de
Die IBTV sieht zugleich Fälle vor, in denen diese Anforderungen als erfüllt gelten, ohne dass eine eigenständige Lebenszyklusanalyse (LCA) erstellt werden muss, beispielsweise bei biogenen Abfällen, bei gewährter Steuerbefreiung nach Mineralölsteuerrecht oder bei Vorlage eines RED III konformen Zertifikats mit Dokumentation.
Neben ökologischen Kriterien müssen auch soziale Mindestanforderungen eingehalten werden: Der Erwerb der für die Produktion genutzten Flächen beispielsweise muss rechtmässig erfolgt sein, und die soziale Gesetzgebung im Produktionsgebiet muss mindestens den Kernprinzipien und Rechten der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) entsprechen.
Der Prozess für im Ausland hergestellt nachhaltige Brenn- und Treibstoffe lässt sich als viergliedrige Kette darstellen (Fig. 3).
In der Praxis ist der Transfer technischer Messdaten (Energie, Stoffströme, CO2-Quelle) in ein HKN-System anspruchsvoll. Hier können Definitions- und/oder Schnittstellenprobleme zwischen Betrieb/Engineering, Nachhaltigkeitskriterien, Handel und Compliance entstehen. Deshalb muss der Zertifikatepfad von Anfang an in die Planung einer Anlage einfliessen. Für die Gaswirtschaft kann das relevant werden, da synthetisches Methan eine hohe Systemkompatibilität aufweist. Es ist mit bestehenden Gasnetzen, Speichern, Verdichtern und Endanwendungen, die heute Erdgas nutzen, kompatibel. Dadurch kann die Gaswirtschaft direkt Dekarbonisierungseffekte erzielen, ohne Infrastrukturen zubauen zu müssen. Der regulatorische Schlüssel liegt in der Zertifizierung und HKN-Logik. Ohne diese kann synthetisches Methan nicht als Massnahme zur CO2-Reduktion eingesetzt werden.
Mit der Etablierung von Herkunftsnachweisen verschiebt sich ein Teil der Wertschöpfung vom reinen Energiehandel hin zum Handel mit Herkunftsnachweisen. Für Marktakteure bedeutet das: Herkunftsnachweise werden zu handelbaren Gütern, deren Wert von Regulierung, Nachfrage nach CO2-Reduktion und Angebot zertifizierter Produktion abhängt.
HKN Herkunftsnachweis
IBTV Verordnung ĂĽber das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen
ILO International Labour Organization
LCA Lebenszyklusanalyse
RED Renewable Energy Directive
UVEK Eidg. Departement fĂĽr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
ISCC EU International Sustainability &Â Carbon Certification
CertifHy Renewable Hydrogen Certification
REDcert Zertifizierungssystem fĂĽr nachhaltige Biomasse, erneuerbare Kraftstoffe und kohlenstoffhaltige Recyclingkraftstoffe (RCF) in Deutschland und Europa
AIB Association of Issuing Bodies
ERGaR European Renewable Gas Registry
GSE Gestore dei Servizi Energetici (ITA)
Pronovo Tochterfirma von Swissgrid (CH)
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