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03. Juli 2018

VERNEHMLASSUNG

Berufsprüfung Kontrolleur/in Erdgas und Trinkwasser

Das Qualifikationsprofil, die Beschriebe der Module und die Prüfungsordnung des neuen Berufsbildes Kontrolleur/in in Erdgas und Trinkwasser befinden sich nun in der Vernehmlassung. Bis zum 20. August ist die Meinung der SVGW-Mitglieder gefragt!

Hinsichtlich der Kontrolle von Gas- und Wasserinstallationen in Gebäuden bestehen keine eidgenössischen Vorschriften. Diesbezügliche Regelungen werden im Rahmen der Gemeindeautonomie den Gemeinden überlassen. Grössere Gemeinden schreiben eine Installationskontrolle vor, die heute in der Regel von speziell ausgebildeten Mitarbeitenden des Versorgungsunternehmens vorgenommen werden. Andere, vor allem kleinere und mittlere Gemeinden nehmen oft keine Kontrollen vor. Um sich die Fachkundigkeit als Installationskontrolleur aneignen zu können, haben Personen in der Deutschschweiz heute die Möglichkeit, den vierwöchigen Kontrolleurkurs des SVGW zu absolvieren. Eine eidgenössische Anerkennung dieser Ausbildung besteht nicht.

Im Jahr 2012 führte der SVGW bei seinen Versorgungsunternehmen eine Umfrage durch, um unter anderem die Bedürfnisse nach einer Ausbildung zum Installationskontrolleur mit eidgenössischem Fachausweis abzuklären. Das Bedürfnis seitens der Versorgungsunternehmen wie auch seitens der Installationskontrolleure war hoch. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde das Projekt nach dem Erarbeitungsprozess für eine Prüfungsordnung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) im Jahr 2014 gestartet. Mit einem eidgenössischen Abschluss wird das Image des Berufes «Installationskontrolleur Gas und Wasser» angehoben. Die Qualität und die Sicherheit der Gas- und Wasserinstallationen kann mit umfassend ausgebildeten Kontrolleuren weiter verbessert werden.

Die vorliegenden Dokumente wurden in einer Arbeitsgruppe bestehend aus diversen Fachspezialisten unter der Leitung des Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in den letzten beiden Jahren erarbeitet. Die Vernehmlassungsdokumente stehen im Intranet zur Verfügung.

Der SVGW bittet alle Versorgungsunternehmen, nach dem Studium der Dokumente den Fragebogen auszufüllen und so detailliert wie möglich die Rückmeldungen an d.vonmoos@svgw.ch zu formulieren. Gerne werden die Kommentare bis zum 20. August 2018 berücksichtigt.

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