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25. Juni 2018

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Verpasste Chance!

Der Bundesrat hat am 15. Juni entschieden, die Trinkwasserinitiative ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Aus Sicht der Trinkwasserversorger eine verpasste Chance.
Martin Sager 

Der Bundesrat schiebt die Pestizidproblematik auf die lange Bank und missachtet das Anliegen der Bevölkerung und der Wasserversorgungsbranche, unser Trinkwasser vor Fremdstoffen aus der Landwirtschaft zu schützen. Die Probleme im Trinkwasser- und Gewässerschutz sind offenkundig und erfordern gezielte und pragmatische Massnahmen. Als SVGW erwarten wir keinen Komplettumbau der Landwirtschaft, aber verbindliche Massnahmen, welche die Trinkwasserressourcen auch für die nächsten Generationen schützen.

Aber was bedeutet der Entscheid des Bundesrates? Waren all unsere Bemühungen für die Katz? Interessenvertretung erfordert einen langen Atem und Hartnäckigkeit. Der Bundesrat verspricht in seiner Mitteilung, verschiedene Missstände im Rahmen der Agrarpolitik AP22 zu lösen und verweist auch auf den bestehenden Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Dass dieser Aktionsplan aber nur schwache Ziel- und Zeitvorgaben für den Trinkwasserschutz enthält und das Massnahmepaket AP22 erst nach der Trinkwasserinitiative im Parlament diskutiert werden soll, zeigt deutlich die Unverbindlichkeit im Bekenntnis des Bundesrates.

Die Sicherung unserer Trinkwasserressourcen müssen wir weiterhin und mit aller Überzeugung selber an die Hand nehmen. Wir werden in den kommenden Monaten alles daransetzen, zusammen mit Partnern einen indirekten Gegenvorschlag über eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu erwirken. Der Gegenvorschlag soll die in der Trinkwasserinitiative adressierten Probleme des Trinkwasserschutzes pragmatisch lösen. Ich bin überzeugt, dass konstruktive und zukunftsgerichtete Lösungen kommunizierbar und letztlich über Parteigrenzen hinweg mehrheitsfähig sind.

Martin Sager

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Kommentare (2)

Sicher am 16.07 2018 um 16:19

Verbandsbewschwerderecht

Der SVGW hat im vergangenen Jahr das Gesuch um das Verbandsbeschwerderecht beim Bundesrat eingereicht. Derzeit läuft die Vernehmlassung noch bis August. Siehe https://www.aquaetgas.ch/aktuell/branchen-news/20180503-svgw-auf-dem-weg-zur-beschwerdeberechtigten-organisation/ Die Kooperationen pflegt der SVGW mit verschiedenen Organisationen, so auch mit der Pestizidallianz.

Gfeller Matthias am 16.07 2018 um 15:48

Verbandbeschwerderecht

...dass der Bunderat keinen Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative erwägt, bedauere ich ebenfalls. Mehr politisches Engagement des SVGW würde ich daher befürworten; ebenfalls den Antrag des SVGW das Verbandsbeschwerderecht in Bundesanliegen zu erlangen. Hingegen vermisse ich auf der SVGW-Home-Site die konkreten Argumente, eine Zuständigkeitsaufteilung und die Kooperationsabsichten mit anderen Verbänden in Sachen Verbandsbeschwerden... freundliche Grüsse, Matthias Gfeller (SVU-asep)

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