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27. August 2019

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Was ist los im Wasserschloss Schweiz?

Unsere Wasserversorger im Mittelland sind derzeit sehr gefordert. Am 26. Juni 2019 stufte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mehrere Abbauprodukte des seit den 70er Jahren eingesetzten Fungizids Chlorothalonil neu als relevant ein. Damit gilt für diese Abbauprodukte ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter im Trinkwasser. Gemäss BLV kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden, einige Abbauprodukte könnten gar krebserregend sein.
Martin Sager 

Eine Übersicht über das Ausmass der Gefährdung hat noch niemand. Jedenfalls sind die Wasserversorger von heute auf morgen mit veränderten Vorgaben konfrontiert und müssen reagieren. Mindestens ein Dutzend Wasserfassungen mussten bereits geschlossen werden – ein Verbot von Chlorothalonil ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Ein Einzelfall? Seit 2005 wurden rund 150 Zulassungen von Pestizidwirkstoffen zurückgezogen. Das Beispiel «Chlorothalonil» zeigt eindrücklich, dass die Zulassung eine falsche Sicherheit gibt. Die Vorsorge bleibt auf der Strecke.

Dies ist umso problematischer, als dass Ersatzstandorte in den meisten Fällen nicht vorhanden sind und eine einfache Aufbereitung des Wassers bisher nicht möglich ist. Technische Massnahmen und Fachexpertise genügen nicht: Es besteht dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene.

Der SVGW als Hüter der Trinkwasserqualität weist seit Jahren sachlich auf die angespannte Situation im Trinkwasserschutz bezüglich der Pestizid- und auch Nitratbelastung hin. Auch die neuste NAQUA-Studie des Bundes über den Zustand des Grundwassers zeigt, dass unsere Sorgen berechtigt sind. Der Schutz unserer Trinkwasserressourcen erfordert wirksame Massnahmen – am besten in Form eines Gegenvorschlages zur Pestizidverbots- und Trinkwasserinitiative – um die Bevölkerung auch künftig kostengünstig mit natürlichem und gesundem Trinkwasser versorgen zu können.

Beste Grüsse

Martin Sager, Direktor

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