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31. August 2021

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Finanzielle Anreize allein genügen nicht

Bundesrat und Parlament wollen die Risiken beim Einsatz von Pestiziden bis 2027 um 50 Prozent vermindern und die Stickstoff- und Phosphorverluste der Landwirtschaft bis 2030 «angemessen» reduzieren. Diese Ziele sollen im Landwirtschaftsgesetz mit dem Instrument der Direktzahlungen auf grösstenteils freiwilliger Basis erreicht werden. Um den Schutz der Trinkwasserressourcen langfristig zu sichern, braucht es nun auch verbindliche Ziele und verpflichtende Massnahmen.

Am 18. August 2021 ist die Vernehmlassungsfrist zu einem Paket von Landwirtschaftsverordnungen als Teil des bundesrätlichen «Massnahmenplanes für sauberes Wasser» abgelaufen. Der SVGW hat dazu mit einer eigenen Eingabe Stellung genommen. Der Massnahmenplan konkretisiert das vom Parlament in der Frühjahrssession 2021 mit grossem Mehr verabschiedete Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden.

Über die Direktzahlungsverordnung sollen Landwirtschaftsbetriebe motiviert werden, auf den Einsatz von insgesamt elf Wirkstoffen «mit erhöhtem Risikopotential» zu verzichten. Nur wer keine dieser Wirkstoffe einsetzt, erhält weiterhin Direktzahlungen. In der Verordnung wurde auch ein quantitatives Reduktionsziel für Nährstoffverluste definiert: Konkret sollen die Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.  Die Stellungnahmen der Agrarindustrie und des Bauernverbandes zu den moderaten und grösstenteils freiwilligen Massnahmen in der Direktzahlungsverordnung lassen erahnen, dass der Weg zu «sauberem Wasser» steinig wird und es fraglich ist, ob die ohnehin wenig ambitionierten Ziele tatsächlich erreicht werden können.

 

Entsprechend liegt es nun am Bundesrat, standhaft zu bleiben und die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen nicht zu verwässern. Er ist gefordert, im Rahmen des zweiten Massnahmenpaketes in der Gewässerschutzverordnung verbindliche und verpflichtende Massnahmen und Sanktionsmechanismen zu integrieren. Zur Erinnerung: Das beschlossene Gesetz verlangt explizit die Einhaltung des Grenzwertes von 0,1 Mikrogramm pro Liter für Pestizide und alle Abbauprodukte.

In diesem zweiten Massnahmenpaket, das voraussichtlich im Hebst vernehmlasst wird, müssen u. a. konkrete Massnahmen in den Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen festgelegt werden. Für diese Gebiete sieht das Gesetz bei Grenzwertüberschreitungen nämlich Anwendungs­einschränkun­gen bis hin zu einem Zulassungsverbot für bestimmte Pestizide vor.

Erst die Kombination von finanziellen Anreizen mit verbindlichen Zielen und verpflichtenden Massnahmen wird dafür sorgen, dass wir auch in Zukunft Trinkwasser als naturbelassenes Produkt in hoher Qualität und ausreichender Menge an die Bevölkerung in der Schweiz abgeben können.

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