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08. April 2014

Gas-Unterkommission 1 (G-UK1)

"Gasdruckregelanlagen" bereit für Vernehmlassung

Die Gas-Unterkommission 1 (G-UK1) unter dem Vorsitz von Marco Gabathuler (IBC, Chur) hat in zirka zweijähriger Arbeit die Richtlinie G7 "Gasdruckregelanlagen" soweit überarbeitet, dass sie für eine Vernehmlassung in Deutsch und Französisch in Kürze bereit sein wird. Nach Beschluss des Vorstandes werden alle Werke, involvierte Organisationen und namhafte schweizerische Produzenten zur Vernehmlassung der Richtlinie eingeladen .

Die Richtlinie wurde komplett überarbeitet. Konzeptionell wird sie der Richtlinie G2 "Gasleitungen" gleichen. Die Benutzerfreundlichkeit wurde verbessert. Der aktuelle Stand der Technik schlägt sich in Form von Referenzierungen und Angleichungen mit international und nationalen Normen und Regelwerken nieder. Die Richtlinie gilt sinngemäss für alle Messanlagen und Gasübergabestellen, die für Erdgas- und Erdgas ähnlichem Gas ausgelegt sind.

Inhaltlich wurde eine Abgrenzung zur G1 vorgenommen, die grundsätzliche alle Anlagen mit einem Eingangsdruck unter 100 mbar regelt.

Die Handhabung der Kompaktregelanlagen ist ein wichtiger Punkt, der neu aufgenommen wurde. Industrielle Standardanlagen könnten zukünftig einmalig bewilligt werden.

Themen, die während der Revision zur Sprache kamen, sind Explosionszonen, Brandschutz, Aufstellungsräume und deren Lüftung, Druckprüfungen und die Instandhaltung und Inspektion der Anlagen. Die G-UK1 hat versucht, akzeptable und durchführbare Lösungen zu den entsprechenden Themen zu finden, die aber auch den heutigen sicherheitstechnischen Standards entsprechen und die Arbeitsschutzverordnungen und Gesetze erfüllen.

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