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20. November 2015

Richtlinien-Erneuerung

Einspeisung von erneuerbaren Gasen

Da neben Biogas erneuerbare Gase aus Power-to-Gas-Anlagen an Bedeutung gewinnen, hat der SVGW die Richtlinie G13 "Einspeisung von Biogas" überarbeitet und in "Einspeisung von erneuerbaren Gasen" unbenannt. Auslöser für die Überarbeitung war die vom Parlament beschlossene Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Änderung vom 21. März 2014) und die daraus resultierende Anpassung der Mineralölsteuerverordnung.

Für die G13 ist die wichtigste Änderung im Gesetz die Einführung des Begriffs "Biogene Treibstoffe" und als Konsequenz daraus die Ausweitung der Steuererleichterung auf weitere erneuerbare Gase. Zu diesen zählen der erneuerbare Wasserstoff (Biowasserstoff) sowie andere synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse oder andere erneuerbare Energieträgern, beispielsweise erneuerbares Methan aus der Methanisierung von Wasserstoff. Die vorliegende revidierte Ausgabe der G13 deckt diesen erweiterten Geltungsbereich ab. Dabei sollen die erneuerbaren Gase auch in der Clearingstelle erfasst und bilanziert werden.

Die interne Vernehmlassung der Richtlinie ist abgeschlossen. Für die Vernehmlassung wurde neben der Branche auch die Oberzolldirektion kontaktiert, die für die Umsetzung des Mineralölsteuergesetzes zuständig ist.

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