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25. April 2018

Gastechnische Produkte

Kurs für Inverkehrbringer

Die neue Gasgeräteverordnung ist am 21. April 2018 in Kraft getreten. Dies nahm der SVGW zum Anlass, im Vorfeld einen Kurs für die Inverkehrbringer von gastachnischen Produkten durchzuführen. Behandelt wurden die rechtlichen Vorgaben, die hauptsächlich beim Import und Wiederverkauf sowie bei der Inbetriebnahme von Gasgeräten wie z. B. Kochherde, Heizkörper und Grills zu beachten sind.
Peter Bürki 

An dem vom SVGW organisierten halbtägigen Kurs in Olten zur Inverkehrbringung von gastechnischen Produkten nahmen über 40 Personen teil. Anlass war die Einführung der neuen Gasgeräteverordnung, die seit dem 21. April 2018 in Kraft ist.

Rechtliche Vorgabe

Das Programm setzte sich aus Referaten von Vertretern von zwei Marktüberwachungsstellen (SVTI und SVGW) sowie einem Vertreter der Aufsichtsbehörde (SECO) zusammen. Von Birgit Baumgartner, Juristin beim SVTI, erhielten die Teilnehmenden eine allgemeine Einführung in die gesetzliche Regelung der Produktesicherheit in der Schweiz. Lorenzo Ponti, zuständiger Jurist beim SECO, stellte die neue schweizerische Gasgeräteverordnung vor, die die gesetzliche Regelung der Europäischen Union praktisch integral übernimmt, indem sie sich weitgehend auf Verweise auf die gleichzeitig in Kraft tretende europäische Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (EU 2016/426) beschränkt. Wichtigste Neuerung ist das Erfordernis einer produktbezogenen Risikoanalyse, die die Sicherheit der Gasgeräte erhöhen soll. Weiter informierte der Vertreter des Bundes über die europaweite Zusammenarbeit sowie die Funktion und Aufgaben des SECO im Bereich der Produktesicherheit.

Ablauf eines Kontrollverfahrens

Peter Bürki, Jurist beim SVGW, der für die gesamtschweizerische Marktüberwachung von gastechnischen Produkten zuständig ist, stellte die Organisation der Fachstelle innerhalb des SVGW vor und ging auf den konkreten Ablauf sowie die Besonderheiten eines Kontrollverfahrens ein. Auch wurden verschiedene praktische Anwendungsfälle besprochen, die teils zu lebhaften Diskussionen führten. Der Anlass endete mit einem angeregten Erfahrungs- und Meinungsaustausch bei einem gemeinsamen Stehlunch.

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