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05. März 2019

Richtlinie G2

Verabschiedet und bald in Kraft

Die Richtlinie G2 «Rohrleitungen» wurde von der G-UK1 komplett überarbeitet. Nun hat sie die Gas-Hauptkommission zuhanden des Vorstands verabschiedet und empfiehlt die Inkraftsetzung auf den 1. Mai 2019.

Die Sitzung der Gas-Hauptkommission (G-HK) fand zum ersten Mal unter dem Vorsitzenden Andrea Zinsli von Energie 360° statt. Die Sitzung war dabei gespickt mit wichtigen Traktanden wie der Richtlinie G2, der Empfehlung G1007 oder dem Thema Methanemissionen.

Die von der Unterkommission G-UK1 umfassend revidierte Richtlinie G2 «Rohrleitungen» wurde zuhanden des Vorstands verabschiedet. Die G-HK beantragt eine Inkraftsetzung durch den Vorstand auf den 1. Mai 2019. Die revidierte Richtlinie enthält einige Neuerungen in den Bereichen In- und Ausserbetriebnahme, Druck- und Dichtheitsprüfungen, nachträgliche Druckerhöhungen, Umgang mit Naturgefahren.

Empfehlungen und Richtlinien

Ebenfalls verabschiedet wurde die Empfehlung G1007 zur Durchführung von periodischen Sicherheitskontrollen der G-UK2. Die Empfehlung wird auf den 1. April 2019 in Kraft gesetzt. Im Laufe dieses Jahres beginnt die G-UK4 zudem mit den Revisionen der Richtlinie G13 «Einspeisung von erneuerbaren Energien» und der Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit». Beide Richtlinien sollten bis Mitte 2020 revidiert werden, denn dann endet die steuerliche Begünstigung von biogenen Treibstoffen. Dieser Umstand erfordert entsprechende Anpassungen.

Die Arbeitsgruppe «LNG» erhält mit Othmar Näf, GVM, einen neuen Vorsitzenden. Die Gruppe plant in diesem Jahr die Richtlinie G20 «LNG-Satellitenanlagen » in Kraft zu setzen und gleichzeitig einen Rahmenbericht zu publizieren.

Der Entwurf der Richtlinie G12 «Biogasanlagen» wurde zurückgestellt. Das weitere Vorgehen wird an der nächsten G-HK-Sitzung präsentiert.

Pragmatische Lösung gesucht

Ein bisher stehendes Traktandum in der G-HK ist die Oberaufsicht des Bundes im Rahmen der revidierten Rohrleitungsverordnung. Aus Sicht des Bundesamts für Energie (BFE) gibt es noch offene Punkte hinsichtlich des Umgangs mit Bau- und Betriebsbewilligungen unter 1 bar. Deshalb hat das BFE eine Studie in Auftrag gegeben, die an der nächsten Plenarsitzung (BFE, Kantone) vorgestellt wird. Die beteiligten Parteien sind sich darin einig, dass ein pragmatischer Umgang mit den erwähnten Bewilligungen gesucht werden muss. Deshalb schlägt die Geschäftsstelle die Einberufung einer Arbeitsgruppe vor. SVGW-Mitglieder können sich bis Mitte März für eine Teilnahme melden.

Methanemissionen des Gasnetzes

Ein weiteres wichtiges Traktandum der GHK wars Thema «Methanemissionen des Gasnetzes». Das unterzeichnete Kyoto-Protokoll verpflichtet den Bund, ein CO2-Emissionsinventar zu pflegen und entsprechend auditieren zu lassen. In diesem Rahmen werden auch die jährlichen Emissionen des schweizerischen Gasnetzes über die technische Gasstatistik des SVGW und des VSG erfasst und in das sogenannte Quantis-Tool eingegeben. Die Grundlagen dieses Tools müssen revidiert, erweitert bzw. präzisiert werden. Die Kenntnisse über die Methanemissionen des Netzes sind ein zentrales Element für die Nachhaltigkeit des transportierten Gases. Nebst der Erfassung der Daten müssen Massnahmen definiert werden, um die Nachhaltigkeit der Netzinfrastruktur nachweisen zu können. Um das Thema verstärkt anzugehen, werden Mitglieder für eine Arbeitsgruppe gesucht.

Energie-Hub nimmt Fahrt auf

Das G-HK-Forschungsprojekt «Energie-Hub» nimmt Fahrt auf. Ein Vorprojekt ist initialisiert in Zusammenarbeit mit Polynomics, Geschäftsstelle und interessierten Werken. Dabei geht es um eine Abklärung des Begriffs «Energie-Hub»: Welche Grundlagen existieren und wo sind Lücken? Das Vorprojekt soll in ein Eckpunktepapier münden, das dann wiederum Basis für das weitere Vorgehen ist.

 

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