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05. Dezember 2019

G14: Vernehmlassung

Vom Umgang mit Schadensereignissen und Beinahe-Unfällen

Um Schadensereignisse zentral zu erfassen und auszuwerten, hat der SVGW die Richtlinie G14 herausgegeben. Die derzeit gültige Ausgabe ist bereits in die Jahre gekommen und bildet die aktuelle Verfahrenspraxis nicht mehr richtig ab. Aus diesen Gründen wurde eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Richtlinie zur Erfassung von «Unfällen und Schäden» zu überarbeiten.

Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Ergebnisse in dem zur Diskussion stehenden Entwurf wie folgt hervorheben: Im Rahmen der Konsolidierung der Begriffe wird vorgeschlagen, neu von «Rohrleitungsanlagen» und «Gasinstallationen» zu sprechen. Das betrifft auch den Geltungsbereich der Richtlinie, der jedoch dadurch unverändert bleibt.

Der Umfang der momentan meldepflichtigen Ereignisse gab auch Grund zur Diskussion: Neu wird nicht mehr primär von Unfällen gesprochen, da dieser Begriff die schädigende Wirkung eines äusseren Faktors auf den menschlichen Körper beschreibt. Nunmehr wird von Schadensereignissen ausgegangen, wobei der Schwerpunkt auf Sachschäden gelegt wird. Dabei sind Personenschäden, also Unfälle im eigentlichen Sinne, auch zu berücksichtigen, falls sie als Folge von Ereignissen im Zusammenhang mit Rohrleitungsanlagen oder Gasinstallationen in Gebäuden stehen.

Was und wie soll man es machen?

Um die Erfassung der Daten zu vereinfachen, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Vorgaben (Was ist zu machen?) von der Durchführung (Wie soll es durchgeführt werden?) zu trennen. Aus diesem Grund liegt nun der Entwurf des Merkblatts G14001 zur Erfassung und Meldung von Schadensereignissen vor. Es ist ein integraler Bestandteil der G14. Im Wesentlichen besteht er aus den bisher in der G14 enthaltenen Begriffen, die um essenzielle Begriffe ergänzt wurden sowie neu auch aus einer Beschreibung der einzelnen Datenfelder. Für den Anwender wird wie bisher ein Formular zur Erfassung der Ereignisse zur Verfügung gestellt, das direkt angewendet und per E-Mail an die zentrale Sammeladresse geschickt werden kann.

Durch die Trennung der Inhalte verspricht sich der SVGW eine höhere Flexibilität bei der Festlegung der zu erfassenden Daten. Das ist gerade auch im Hinblick auf eine künftige Digitalisierung der Erfassung via Online-Portal zielführend. Die SUVA geht diesbezüglich bereits mit einem guten Beispiel für die Schadenmeldung von Berufs- und Nichtberufsunfällen voran.

Die Richtlinie G14 des SVGW wird nun im Rahmen einer Vernehmlassung als Branchendokument zur Diskussion gestellt. Dabei werden Gasnetzbetreiber, kantonale Behörden sowie das Bundesamt für Energie (BFE), das die Oberaufsicht hat, zur Stellungnahme eingeladen.

Hier geht’s zur Vernehmlassung betreffend revidierte G14!

 

Kontaktperson: Karsten Reichart

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